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Stoffkennzeichnung:Essigsäure

Aus Etikettenwissen

Essigsäure (Ethansäure) ist farblos, flüssig, ätzend und stark riechend. Essigsäure wird als Geschmacksstoff aber auch bei der Produktion von Kunststoffen eingesetzt. Von dem Stoff gehen akute oder chronische Gesundheitsgefahren aus. Es gilt als Gefahrstoff bzw. Gefahrgut und muss daher entsprechend gekennzeichnet werden.

Gefahrensymbole

GHS

Nach der aktuell gültigen internationalen GHS-Kennzeichnung gilt Essigsäure als

  • entzündlich
  • ätzend

Es gelten die H-Sätze:

  • H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar
  • H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden

Es gelten die P-Sätze:

  • P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen
  • P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
  • P307+P310 - BEI Exposition: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen
  • P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen

GefStoffV

Nach der, inzwischen veralteten, Kennzeichnung nach GefStoffV müssen Produkte die Essigsäure enthalten mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden.

Gefahrgut

Beim Transport von Essigsäure muss die Warntafel die Gefahrennummer 83 (ätzend und entzündlich) und die UN-Nummer 2789 enthalten.

Das Placard ist eine rote Raute mit Klasse 3 für entzündliche Stoffe und eine schwarz/weiße Raute mit Klasse 8 für ätzende Stoffe.