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Schutzklassen für die Elektrotechnik

Aus Etikettenwissen

Schutzklassen werden zur Einteilung elektrischer Geräte verwendet und geben an, in welchem Maß der Verwender vor den Gefahren des elektrischen Stroms geschützt wird. Hat ein Gerät einen Defekt und wurde nicht mit ausreichenden, technischen Schutzmaßnahmen ausgestattet, kommt es unweigerlich zu einem elektrischen Schlag und damit zur ernsten Gefahr für alle Beteiligten. Aus diesem Grund teilt der Gesetzgeber elektrische Geräte in verschiedene Schutzklassen ein und regelt somit, welche Maßnahmen vorhanden sein müssen, um solche Risiken zu minimieren. Nicht zu verwechseln sind Schutzklassen mit sogenannten IP-Schutzarten. Diese haben trotz der Namensähnlichkeit eine völlig andere Bedeutung.

Welche Schutzklassen gibt es?

In Deutschland und Österreich kommen in der Elektrotechnik drei verschiedene Schutzklassen zum Einsatz: Die Schutzklasse 0, I, II, III.

Schutzklasse 0

Neben den angewandten Schutzklassen I, II und III gibt es auch die Schutzklasse 0, die in Deutschland und Österreich nicht erlaubt ist. Hier kommt zwar eine Basisisolierung zum Einsatz – einen zusätzlichen, effektiveren Schutz vor einem elektrischen Schlag gibt es allerdings nicht. Damit ein solches Gerät nun gefahrfrei genutzt werden kann, muss die Umgebung einen lückenlosen Schutz gewährleisten, was für Betreiber sehr schwer umzusetzen ist. Der Gesetzgeber hat daher beschlossen, betroffene Maschinen gänzlich zu verbieten und so den Gefahren der fehlenden Isolierung vorzubeugen.


Schutzklasse 1

Schutzklasse 1

Zur Schutzklasse I zählen vor allem Haushaltsgroßgeräte, wie Kühlschränke, Öfen oder Waschmaschinen. Gerade bei solchen Apparaten ist der richtige Schutz vor einem elektrischen Schlag von großer Bedeutung, denn sie benötigen viel Energie, um überhaupt zu funktionieren. Fließt dieser Strom nun aufgrund eines Defekts unkontrolliert, kann das schwerwiegende Folgen für den Verwender haben, weshalb in der Schutzklasse I ein sogenannter Schutzleiter verbaut wird.

Dass es bei einer Fehlspannung immer sofort zu einem Kurzschluss kommt und somit Schlimmeres verhindert wird, haben wir eben diesem Schutzleiter zu verdanken. Das zusätzliche Kabel sitzt zwischen den stromführenden Teilen und der Erdung und leitet elektrische Spannung so automatisch zur Erdung ab, um den Stromfluss durch den Körper des Anwenders zu vermeiden. Damit dies auch in jedem Fall funktioniert, muss der Schutzleiter immer als Erstes an das Stromnetz angeschlossen werden und darf auch immer erst als Letztes den Kontakt verlieren. Auch, wenn die Elektroinstallation abzureißen droht, muss die Verbindung zum Schutzleiter am Längsten sichergestellt sein. Aus diesem Grund ist wird für den Schutzleiter ein längeres Kabel verbaut, das auch unter mechanischer Belastung erst nach allen anderen Leitern reißt.


Schutzklasse 2

Schutzklasse 2

Geräte der Schutzklasse II besitzen keinen Schutzleiter – dafür eine durchgehende, doppelte oder verstärkte Isolierung zwischen spannungsführenden und berührbaren Teilen. Die anliegende Spannung wird so im Inneren des Geräts gehalten und der Verwender hat keine Chance, mit dieser in Berührung zu kommen. Gerade Kleingeräte, mit denen wir täglich in Kontakt kommen sind Teil der Schutzklasse II und werden durch eine solche Isolierung umschlossen. Betroffene Geräte können beispielsweise Elektrogeräte für die Körperpflege und Haushaltskleingeräte sein.


Schutzklasse 3

Schutzklasse 3

Auch Elektrogeräte der Schutzklasse III besitzen eine vollständige Isolierung und schützen so den Verwender vor elektrischem Schlag. Dies ist allerdings nicht die einzige Vorsichtsmaßnahme in dieser Kategorie. Zusätzlich zur Isolierung, werden betroffene Geräte ausschließlich mit einer sogenannten Sicherheitskleinspannung betrieben. Höchstens 50 Volt Wechselspannung oder 120 Volt Gleichspannung dürfen demnach zwischen einzelnen Leitern und der Erde anliegen. Für netzbetriebene Geräte bedeutet das den zwingenden Einsatz mit einem Sicherheitstransformator, denn unsere Netzspannung übersteigt die erlaubten 50 Volt um Weiten.


Müssen Geräte gemäß ihrer Schutzklasse gekennzeichnet werden?

Die Kennzeichnungspflicht der einzelnen Schutzklassen, die in der Norm DIN EN 61140 festgelegt wurde, sieht für jede Klasse andere Regelungen vor. Geräte der Schutzklasse I zum Beispiel, müssen nicht zwingend gekennzeichnet werden und besitzen daher auch kein spezielles Symbol. Zwar findet man bei genauem Hinsehen ein Erdungssymbol auf den Elektroinstallationen – Pflicht ist dies aber nicht. Für die Schutzklassen II und III dagegen, besteht eine Kennzeichnungspflicht. Hier müssen passende Leiterkennzeichen auf der Netzverbindung angebracht sein, ansonsten drohen dem Hersteller hohe Strafen.


Wo liegt der Unterschied zwischen den Schutzklassen und den IP-Schutzarten?

Obwohl die Ähnlichkeit der beiden Begriffe nicht zu leugnen ist, sind die Bedeutungen verschieden. Während eine Schutzklasse in der Elektrotechnik zum Einsatz kommt und nur Geräte betrifft, die über das Stromnetz betrieben werden, haben vor allem mobile Kleingeräte wie Smartphones eine IP Schutzklasse. Eine IP-Schutzklasse beschreibt zudem den Schutz der inneren Komponenten vor Schmutz und Wasser - Eine Schutzklasse hat nichts mit dem Schutz der innenliegenden Technik zu tun. Hier geht es alleine um den Schutz des Verwenders, dessen Kontakt mit spannungsführenden Teilen verhindert werden soll.

Weblinks

passende Leiterkennzeichen