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Schulen und Universitäten

Aus Etikettenwissen

In Schulen sowie Universitäten sind Etiketten überall dort aufzufinden, wo etwas gekennzeichnet, beschriftet, oder auf Gefahren und Verbote hingewiesen werden muss. Sei es im Chemielabor, im Sekretariat oder gar in der Aula. Der Anwendungsbereich hat ein großes Ausmaß.

Einsatzbereiche

Überlebenswichtige Rettungszeichen wie „Erste-Hilfe“, Brandschutzzeichen „Feuerlöscher“ oder Fluchtwegmarkierungen wie „Notausgang“ müssen gut sichtbar in Klassenräumen, Laboren oder Gängen angebracht sein. Zudem sind Hinweise wie „Vorsicht glatt“ oder „Rauchen verboten“ häufig an entsprechenden Stellen im Gebäude verteilt. Schüler verwenden vor allem Aufkleber auf Heften, Trinkflaschen als Adressetikett oder auch in der Kleidung.

Ordnerrücken

Um den organisatorischen Arbeitsalltag zu erleichtern findet man besonders im Sekretariat und den IT-Sälen der Schulen / Universitäten Anwendung der Etiketten in Form von Adressetiketten, Ordneraufkleber oder zu Kennzeichnung von technischen Geräten.

Lehrer sowie Professoren können Etiketten im Bereich der Kennzeichnung ihrer Unterrichtsmaterialien verwenden. Ein Beispiel hierfür sind Markierungspunkte, diese erleichtern es im Unterrichtsalltag den Überblick nicht zu verlieren. Unter anderem kommen häufig in Grundschulen und Kindergärten auch die kleinsten schon bewusst mit Etiketten in Verbindung, in Form von Motivationsetiketten. Schlagworte wie „Super“, „Weiter so“, „Klasse gemacht“ sollen die Kinder loben und die Motivation fördern.

Etikettenmaterial

Die Kennzeichnungs-Materialien können je nach Einsatzgebiet variieren. So kann für die Gefahrenstoffetiketten Papier, Folie oder auch weiche PE-Folie verwendet werden. Für Sicherheitszeichen ist es meist üblich selbstklebende Folie zu nutzen.

Unfallverhütungsvorschrift an Schulen (UVV)

Bundesweit ereignen sich pro Jahr etwa 1,5 Millionen Schülerunfälle. Diese Zahlen machen deutlich, wie wichtig der Schutz von Schüler und Schülerinnen ist. Die UVV „Schulen“ gilt für den Bau und die Einrichtung von allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen.

Sicherheit

Zusätzlich zu Brandschutzzeichen und Fluchtwegschildern sind Fluchtwegpläne und Feuerlöscher gut sichtbar anzubringen. Alarmierungsanlagen, die im Brandfall die Räumung der Schule einleiten sind Pflicht. Zu beachten ist, dass das Alarmsignal sich deutlich vom Pausenzeichen unterscheidet. Jährlich sollten etwa zwei Feueralarmproben durchgeführt werden, damit Schüler/innen sowie Lehrkräfte, Professoren und anderweitig Angestellte möglichst schnell reagieren können und das Wissen haben, wie sie bestmöglich handeln sollten.

Schulsanitätsdienst / Ersthelfer

Es ist angebracht, dass der Sanitätsdienst einen eigenen Raum mit den notwendigen Erste-Hilfe-Materialien zu Verfügung gestellt bekommt. Schulsanitäter können Schüler sein, welche den Abschluss einer Erste-Hilfe-Grundausbildung haben. Ihren Einsatz haben diese in Notfällen, in den Pausen und an anderweitig schulischen Veranstaltungen. Dennoch entbinden sie den Schulleiter nicht von der Verpflichtung, Lehrerkräfte als Ersthelfer ausbilden zu lassen.

Rettungszeichen

Auch in Schulen und an Universitäten sind Rettungszeichen allgegenwärtig. Vorgesehen ist es, dass Schulen mindestens zwei Wegweiser des Notausgangs pro Ebene anzubringen haben. Ist es der Fall, dass am Arbeitsplatz mit ätzenden oder reizenden Stoffen umgegangen wird, muss mit Schutzbrillen gearbeitet werden. Dennoch muss für Notfälle eine Augendusche vorhanden sein, und diese mit dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet werden. In Räumen, in denen leicht Gefahr entstehen kann, sollten Erste-Hilfe-Kästen sowie Hygieneeinrichtungen in Form von Waschbecken, Seife und Einmaltücher vorhanden sein.

Chemikalien in Laboren von Schulen und Universitäten

Die Kennzeichnung spielt vor allem in der Chemie eine sehr wichtige Rolle, um Gefahren zu vermeiden. Damit dem richtige Umgang mit Chemikalien ordentlich und vorschriftsgemäß nachgegangen werden kann, ist dies im Chemikaliengesetz (ChemG) für die Bundesrepublik Deutschland geregelt.

Gesetzliche Vorschriften zum Umgang mit Chemikalien

Da der Umgang mit Chemikalien große Gefahren für Mensch und Umwelt mit sich ziehen kann ist es wichtig einheitliche Vorschriften zu beachten, welche erstmals 1980 im Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen einstimmig im Bundestag verabschiedet wurden. Was zu beachten ist und wie mit Stoffen umgegangen werden muss, um die Gefahren deutlich minimieren zu können, finden Sie ausführlich im Chemikaliengesetz (ChemG) der Bundesrepublik Deutschland. Da sorgfältige Arbeit ist wichtig ist, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Wer darf Chemikalien bestellen?
  • Wer hat Zugang zu den Chemikalien und wer ist für die Entsorgung, Aufbewahrung, Verwendung und Kennzeichnung zuständig?

Diese sollten geklärt sowie schriftlich festgehalten werden.

GHS nach der neuen Verordnung

Mit der neuen Umstellung im Jahr 2009 von den schwarz-orangen Piktogrammen auf die schwarzen Symbole mit weißem Hintergrund und roten Rauten gelten die Chemikalien nach der europäischen Verordnung. Alte Begriffe wie „gesundheitsschädlich“ oder „leicht entzündbar“ fielen weg und wurden durch neue Signalworte wie „Achtung“ oder „Gefahr“ ersetzt. Diese sollen dem Anwender Aufschluss über den Gefährdungsgrad und die potentielle Gefahr geben. Während „Achtung“ für die niedrigere Gefahr steht, soll das Schlagwort „Gefahr“ auf eine schwerwiegende Gefahrenkategorie hinweisen. Die R- und S- Sätze wurden durch die H-Hinweise und P-Hinweise abgelöst.

Siehe auch Hauptartikel: GHS

Für was sind Etiketten an Chemischen Stoffen nützlich?

Dem Aufkleber des chemischen Stoffes dienen dem Chemiker, um Informationen wie die Eigenschaften und die Bezeichnung der Chemikalie, die entsprechenden Gefahrensymbole nach der Gefahrstoffverordnung und GHS, die Herstellerdaten, die Füllmenge sowie die H- und P-Hinweise entnehmen zu können.

Siehe auch