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Feuerlöscher

Aus Etikettenwissen

Feuerlöscher

Feuerlöscher gehören zu den Feuerlöscheinrichtungen und ermöglichen die schnelle Eindämmung von Entstehungsbränden. Zur Kennzeichnung von Feuerlöschern müssen eine Reihe Verordnungen beachtet werden.

Brandschutzzeichen

Um im Notfall die Feuerlöscher schnell auffindbar zu machen, müssen sie mit Brandschutzzeichen gekennzeichnet sein. Dabei können je nach Anbringungsort Nasenschilder, Deckenhänger oder Fahnenschilder zum Einsatz kommen.

Eine Anbringung von Brandschutzzeichen in Arbeitsstätten ist in der ASR A1.3 vorgeschrieben. Dabei sollten die aktuellen Piktogramme nach ISO 7010 zum Einsatz kommen.

Aktuelles Feuerlöschersymbol
nach ISO 7010
Veraltetes Feuerlöschersymbol
Feuerlöschersymbol nach ISO 7010
altes Feuerlöschersymbol

Als Farbe zur Kennzeichnung ist in DIN 4844 RAL 3001 signalrot mit Piktogramm in RAL 9003 signalweiß definiert.

Die Kennzeichnung muss so beschaffen sein, dass ein leichtes Auffinden des Feuerlöschers möglich ist. Gerade bei der Lagerung in verdeckten Fächern oder Schränken kann eine zusätzliche Ausschilderung, z.B. an den Türen, nötig sein, um im Ernstfall jegliches Suchen zu vermeiden.

Feuerwehrzeichen

Feuerwehrzeichen: Feuerlöscher

Neben der Kennzeichnung mit Brandschutzzeichen existiert auch noch eine Kennzeichnung mit Feuerwehrzeichen. Diese weisen speziell auf Feuerlöscheinrichtungen hin, die nur von der Feuerwehr zur Brandbekämpfung verwendet werden. Feuerwehrzeichen sind in der DIN 4066 definiert.

Instandhaltung

Feuerlöscher mit Instandhaltungsnachweis und Prüfplaketten

Die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern wird in DIN 14406 geregelt. Dazu gehört eine Prüfung im Zweijahresrhythmus die mit einem Instandhaltungsnachweis und einer Prüfplakette nachgewiesen wird.

Ein vollständiger Instandhaltungsnachweis enthält das Datum der Instandhaltung, einen Nachweis über die Innenkontrolle mit Datum und den Termin der nächsten Instandhaltung. Außerdem wird der Name des Prüfers und der prüfenden Firma kenntlich gemacht.

Transport

Gefahrzettel 2.2 zum Transport von Feuerlöschern

Beim Transport gelten Feuerlöscher teilweise als Gefahrgut. Für Feuerlöscher mit verdichtetem oder verflüssigtem Gas gilt die UN-Nummer 1044 mit Gefahrenzahl 20 (Gas unter Druck) und Klasse 2.2 (Nicht entzündbare, nicht giftige Gase).

Export

Beim Export nach China müssen Feuerlöscher ein CCC-Kennzeichen aufweisen.

Siehe auch