Weinetikett: Unterschied zwischen den Versionen
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<metadesc>Ein Artikel über das Weinetikett und die verpflichtenden Angaben. Diese dienen als Informationsgrundlage für den Verbraucher.</metadesc> | <metadesc>Ein Artikel über das Weinetikett und die verpflichtenden Angaben. Diese dienen als Informationsgrundlage für den Verbraucher.</metadesc> |
Version vom 8. Mai 2013, 15:37 Uhr
Definition Weinetikett
Das Weinetikett ist der Informationsträger auf allen Weinflaschen. Es dient als Informationsgrundlage für den Verbraucher. Die Beschriftung des Weinetiketts unterliegt einer detaillierten Regelung und darf nur ausdrücklich erlaubte Informationen enthalten. Unterschieden wird in „Verpflichtende Angaben“ und „Wahlweise Angaben“.
Verpflichtende Angaben nach deutschem Weinrecht:
- Qualitätsstufe
- Geografische Herkunft
- Abfüller
- Alkoholgehalt
- Nennvolumen
- Weinart
- Loskennzeichnung zur Identifizierung des Weines; bei Qualitätswein wird die Loskennzeichnung ersetzt durch die amtliche Prüfungsnummer
- Enthält Sulfite (Seit 2006 ist diese Angabe verpflichtend vorgeschrieben, wenn der Wein bei der Herstellung geschwefelt wurde.)
Freiwillige Angaben:
- Jahrgang
- Rebsorte
- Geschmacksangabe
- Weinort und Lage
- Erzeugerabfüllung (Bedingungen: Trauben ausschließlich aus eigener oder angepachteten Rebflächen)
- Traditionelle spezifische Begriffe (z.B. Eiswein, Weißherbst, Schiller)
- Angaben, wie etwa Trinktemperaturen oder Speiseempfehlungen sind seit 2007 zulässig
Material
Die Weinflaschen werden mit einem Selbstklebeetikett beklebt, da dieses exakt verarbeitet werden kann und in der Gestaltung viel Freiraum bietet. Oft werden auf die Weinetiketten goldglänzende Elemente mit Hilfe einer Heißfolienprägung aufgedruckt. Technische Angaben zum Wein werden mit dem Thermotransferverfahren aufgebracht. Dadurch entsteht ein scharfes und qualitativ hochwertiges Bild.
Gesetzliche Bestimmungen
Diese Regelung wird im Weingesetz (WeinG), bzw. im Weinrecht und im EU-Recht festgeschrieben.