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Weinetikett: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Etikettenwissen

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:"Die obligatorischen Angaben [...] sind zusammen im gleichen Sichtbereich auf dem Behältnis so anzubringen, dass sie gleichzeitig gelesen wer­den können, ohne dass es erforderlich ist, das Behältnis umzudrehen." Teilweise werden die verpflichtenden Angaben zusammen auf dem Rückenetikett angebracht, um das vordere Etikett für werbende Angaben verwenden zu können. Dann ist das Rückenetikett rechtlich das Hauptetikett.
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:"Die obligatorischen Angaben [...] sind zusammen im gleichen Sichtbereich auf dem Behältnis so anzubringen, dass sie gleichzeitig gelesen wer­den können, ohne dass es erforderlich ist, das Behältnis umzudrehen."  
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Teilweise werden die verpflichtenden Angaben zusammen auf dem Rückenetikett angebracht, um das vordere Etikett für werbende Angaben verwenden zu können. Dann ist das Rückenetikett rechtlich das Hauptetikett.
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Zusätzlich müssen sie in "unverwischbaren Schriftzeichen" angebracht werden und sich deutlich von anderen Angaben abheben.
 
Zusätzlich müssen sie in "unverwischbaren Schriftzeichen" angebracht werden und sich deutlich von anderen Angaben abheben.
  
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== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
*[http://www.weinetikettensammler.de/ Deutscher Freundeskreis Weinetiketten-Sammler]
 
 
*[http://www.gesetze-im-internet.de/weing_1994/BJNR146710994.html#BJNR146710994BJNG001201310 Weingesetz 5. Abschnitt ''Geografische Bezeichnungen und Kennzeichnung'']
 
*[http://www.gesetze-im-internet.de/weing_1994/BJNR146710994.html#BJNR146710994BJNG001201310 Weingesetz 5. Abschnitt ''Geografische Bezeichnungen und Kennzeichnung'']
*[http://www.gewa-bingen.de/service/weinrecht_nr_29.pdf Detaillierte Angaben zum Weinrecht als PDF] von der Firma [http://www.gewa-bingen.de/ GEWA]
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*[https://www.gewa-etiketten.de/files/gewa/anwender_uploads/downloads/weinrecht.pdf Detaillierte Angaben zum Weinrecht als PDF] von der Firma GEWA
 
[[Kategorie:Etiketten (Arten)]]
 
[[Kategorie:Etiketten (Arten)]]
 
[[Kategorie:Warenkennzeichnung]]
 
[[Kategorie:Warenkennzeichnung]]
 
[[Kategorie:Etiketten (Anwendung)]]
 
[[Kategorie:Etiketten (Anwendung)]]
 
[[Kategorie:Lebensmittelindustrie]]
 
[[Kategorie:Lebensmittelindustrie]]
<metadesc>Welche Angaben auf Weinetiketten sind verpflichtend, welche freiwillig und was bedeuten sie?</metadesc>
 

Aktuelle Version vom 21. Juni 2019, 14:29 Uhr

Datei:Weinetikett-front.jpg
Weinetikett auf der Flaschen-Vorderseite

Die Angaben auf Weinetiketten sind in Deutschland und der EU streng geregelt, um dem Verbraucher alle Informationen für eine Kaufentscheidung zur Verfügung zu stellen.

Das Weinetikett darf nur ausdrücklich erlaubte Informationen enthalten, die in verpflichtende und freiwillige Angaben unterteilt werden.

Verpflichtende Angaben

Datei:Weinetikett-hinterseite.jpg
Weinetikett auf der Flaschen-Rückseite

Für Weine herrscht Etikettierungspflicht.

In der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 heißt es:

"Die obligatorischen Angaben [...] sind zusammen im gleichen Sichtbereich auf dem Behältnis so anzubringen, dass sie gleichzeitig gelesen wer­den können, ohne dass es erforderlich ist, das Behältnis umzudrehen."

Teilweise werden die verpflichtenden Angaben zusammen auf dem Rückenetikett angebracht, um das vordere Etikett für werbende Angaben verwenden zu können. Dann ist das Rückenetikett rechtlich das Hauptetikett.

Zusätzlich müssen sie in "unverwischbaren Schriftzeichen" angebracht werden und sich deutlich von anderen Angaben abheben.

Die verpflichtenden Angaben für deutsche Weinetiketten sind:

  • Verkehrsbezeichnung - z.B. Wein oder Perlwein
  • Qualitätswein, Prädikatswein oder Landwein mit Herkunftsangabe
  • Alkoholgehalt
  • Herkunftsangabe
    • ohne geographische Angabe - z.B. Wein aus der europäischen Gemeinschaft
    • Wein mit geschützter Ursprungsangabe
    • Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung - wird komplett im Herkunftsgebiet verarbeitet
  • Prüfungsnummer - bei Qualitätswein, Prädikatswein und Sekt
  • Abfüller - oder Name des Herstellers
  • Geschmacksangabe bei Sekt
  • Nennfüllmenge - (Inhalt, z.B. 0,7 Liter)
  • Allergene
    • Schwefeldioxid bei einem Gehalt über 0,10mg/l
    • Behandlungsmittel auf Basis von Milch und Ei - z.B. Kasein, Albumin und Lysozym bei einem Gehalt über 0,25mg/l
  • Losnummer - vom Hersteller vergebene Kennzeichnung der Verkaufseinheit, kann durch die Prüfungsnummer ersetzt werden

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 579/2012 regelt die Kennzeichnung von Allergenen in Wein, Perlwein und Sekt und ist seit Juli 2012 in Kraft.

Zusätzlich gilt, dass Streifen auf dem Etikett nicht mit Prämierungsstreifen zu verwechseln sein dürfen. Obligatorische Angaben düfen nicht mit anderen Angaben ergänzt werden, z.B. "feine Auslese". Außerdem hat Bezeichnungswahrheit Vorrang vor der Firmenwahrheit. Dies gilt z.B. bei Firmennamen, die geographische Angaben enthalten.

Qualitätsstufen

Qualitätsstufen für Wein sind im nationalen Recht geregelt und daher international nur schwer zu vergleichen. In Deutschland existieren folgende Stufen:

  • Tafelwein
  • Landwein
  • Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q. b. A.)
  • Prädikatswein

Die Stufen unterscheiden sich nach Alkoholgehalt, Anbaugebiet und Mostgewicht.

freiwillige Angaben

Diese fakultativen Angaben können freiwillig angebracht werden, müssen aber in der Weinbuchführung dokumentiert werden.

  • Erntejahr
  • Rebsorte - wenn der Wein zu 100% aus den genannten Rebsorten besteht
  • Geschmacksangabe - Abhängig von Zuckergehalt und dem Verhältnis Zucker/Säure
    • trocken - Restzuckergehalt höchstens 9g/l
    • halbtrocken - Restzuckergehalt höchstens 18g/l
    • lieblich - Restzuckergehalt höchstens 45g/l
    • süß - Restzuckergehalt über 45g/l
  • traditionelle Begriffe - bei Qualitätswein und Landwein, z.B. Schillerwein
  • Erzeugnisverfahren - z.B. Barrique
  • genaue geographische Angabe - bei Qualitätswein/Prädikatswein, etwa der Ortsteil
  • Erzeugerbetrieb - nur bei Qualitätswein/Prädikatswein und Landwein

zugelassene Angaben

Andere fakultative Angaben sind erlaubt, wenn sie wahrheitsgemäß sind. Sie unterliegen dem Täuschungs- und Irreführungsverbot. Beispiele sind:

  • Angaben zur Herstellung - beispielsweise Cuvé
  • charakteristische Eigenschaften
  • Geschichte des Weins/Betriebs
  • Lagerungsbedingungen
  • Verwendungsempfehlungen
  • Analysedaten - wie etwa Säure oder Restzuckergehalt
  • Speiseempfehlung - zum Beispiel die Trinktemperatur
  • Verzicht von Zusatzstoffen - z.B. ohne Süßung
  • Bio - Angaben zu Bio-Wein und Öko-Wein müssen deutlich getrennt sein, z.B. auf einem Zusatzetikett

Geschichte

Ursprünglich wurden Gefäße, die Wein enthalten, mit Rollsiegeln gekennzeichnet (ca. 4000v.Chr.) oder die Information über den enthaltenen Wein wurde auf einem Anhängeetikett festgehalten. Diese Zettel waren bis ins Mittelalter hinein üblich. Erst mit dem Aufkommen moderner Druckverfahren setzten sich selbstklebende Weinetiketten durch. Dies war gleichzeitig der Anfang gestalteter Klebeetiketten, dir vorher nur auf Warenballen eingesetzt wurden.

Material

Die Weinflaschen werden mit einem Selbstklebeetikett beklebt, da dieses exakt verarbeitet werden kann und in der Gestaltung viel Freiraum bietet. Oft werden auf die Weinetiketten goldglänzende Elemente mithilfe einer Heißfolienprägung aufgedruckt. Technische Angaben zum Wein werden mit dem Thermotransferverfahren aufgebracht. Dadurch entsteht ein scharfes und qualitativ hochwertiges Druckbild.

Gesetzliche Bestimmungen

Diese Regelung wird im Weingesetz (WeinG), bzw. im Weinrecht und im EU-Recht (Verordnung EG Nr. 607/2009) sowie in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 579/2012 festgeschrieben.

Siehe auch

Weblinks