Weinetikett: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Beschriftung des Weinetiketts unterliegt einer detaillierten Regelung und darf nur ausdrücklich erlaubte Informationen enthalten. Unterschieden wird in „Verpflichtende Angaben“ und „Wahlweise Angaben“. | Die Beschriftung des Weinetiketts unterliegt einer detaillierten Regelung und darf nur ausdrücklich erlaubte Informationen enthalten. Unterschieden wird in „Verpflichtende Angaben“ und „Wahlweise Angaben“. | ||
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*Qualitätsstufe | *Qualitätsstufe | ||
*Geografische Herkunft | *Geografische Herkunft | ||
*Abfüller | *Abfüller | ||
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− | *Nennvolumen | + | *Nennvolumen (Inhalt, z.B. 0,7 Liter) |
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*Loskennzeichnung zur Identifizierung des Weines; bei Qualitätswein wird die Loskennzeichnung ersetzt durch die amtliche Prüfungsnummer | *Loskennzeichnung zur Identifizierung des Weines; bei Qualitätswein wird die Loskennzeichnung ersetzt durch die amtliche Prüfungsnummer | ||
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+ | die sich nach Alkoholgehalt, Anbaugebiet und Mostgewicht unterscheiden. | ||
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==Freiwillige Angaben:== | ==Freiwillige Angaben:== | ||
− | + | Manche Angaben auf Weinetiketten sind zwar durchaus üblich und auch erlaubt, aber nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dazu gehören: | |
*Jahrgang | *Jahrgang | ||
*Rebsorte | *Rebsorte | ||
*Geschmacksangabe | *Geschmacksangabe | ||
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*Weinort und Lage | *Weinort und Lage | ||
*Erzeugerabfüllung (Bedingungen: Trauben ausschließlich aus eigener oder angepachteten Rebflächen) | *Erzeugerabfüllung (Bedingungen: Trauben ausschließlich aus eigener oder angepachteten Rebflächen) | ||
*Traditionelle spezifische Begriffe (z.B. Eiswein, Weißherbst, Schiller) | *Traditionelle spezifische Begriffe (z.B. Eiswein, Weißherbst, Schiller) | ||
*Angaben, wie etwa Trinktemperaturen oder Speiseempfehlungen sind seit 2007 zulässig | *Angaben, wie etwa Trinktemperaturen oder Speiseempfehlungen sind seit 2007 zulässig | ||
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+ | == Geschichte == | ||
+ | Ursprünglich wurden Gefäße, die Wein enthalten mit Rollsiegeln gekennzeichnet (ca. 4000v.Chr.) oder die Information über den enthaltenen Wein auf einem [[Anhänge-Etiketten|Anhängeetikett]] festgehalten. Diese Zettel waren bis ins Mittelalter hin üblich. Erst mit Aufkommen moderner Druckverfahren setzten sich aufgeklebte Weinetiketten durch. Dies war Gleichzeitig der Anfang gestalteter Etiketten, denn vorher wurden [[Haftetikett|Klebeetiketten]] nur auf Warenballen eingesetzt. | ||
==Material== | ==Material== | ||
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==Gesetzliche Bestimmungen== | ==Gesetzliche Bestimmungen== | ||
− | Diese Regelung wird im Weingesetz (WeinG), bzw. im Weinrecht und im EU-Recht festgeschrieben. | + | Diese Regelung wird im Weingesetz (WeinG), bzw. im Weinrecht und im EU-Recht (Verordnung EG Nr. 607/2009) festgeschrieben. |
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
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== Weblinks == | == Weblinks == | ||
*[http://www.weinetikettensammler.de/ Deutscher Freundeskreis Weinetiketten-Sammler] | *[http://www.weinetikettensammler.de/ Deutscher Freundeskreis Weinetiketten-Sammler] | ||
+ | *[http://www.gesetze-im-internet.de/weing_1994/BJNR146710994.html#BJNR146710994BJNG001201310 Weingesetz 5. Abschnitt ''Geografische Bezeichnungen und Kennzeichnung''] | ||
[[Kategorie:Etiketten (Arten)]] | [[Kategorie:Etiketten (Arten)]] |
Version vom 11. Juni 2013, 10:49 Uhr
Das Weinetikett ist der Informationsträger auf allen Weinflaschen. Es dient als Informationsgrundlage für den Verbraucher. Die Beschriftung des Weinetiketts unterliegt einer detaillierten Regelung und darf nur ausdrücklich erlaubte Informationen enthalten. Unterschieden wird in „Verpflichtende Angaben“ und „Wahlweise Angaben“.
Verpflichtende Angaben nach deutschem Weinrecht:
In der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 heißt es:
- "Die obligatorischen Angaben [...] sind zusammen im gleichen Sichtbereich auf dem Behältnis so anzubringen, dass sie gleichzeitig gelesen werden können, ohne dass es erforderlich ist, das Behältnis umzudrehen."
Zusätzlich müssen sie in "unverwischbaren Schriftzeichen" angebracht werden und sich deutlich von anderen Angaben abheben.
Die verpflichtenden Angaben für deutsche Weinetiketten sind:
- Qualitätsstufe
- Geografische Herkunft
- Abfüller
- Alkoholgehalt
- Nennvolumen (Inhalt, z.B. 0,7 Liter)
- Weinart
- Loskennzeichnung zur Identifizierung des Weines; bei Qualitätswein wird die Loskennzeichnung ersetzt durch die amtliche Prüfungsnummer
- Enthält Sulfite; seit 2006 ist diese Angabe verpflichtend vorgeschrieben, wenn der Wein bei der Herstellung geschwefelt wurde.)
- Kasein, Ovalbumin; seit 2012 müssen diese Schönungsmittel auf dem Weinetikett angegeben werden
Qualitätsstufen
Qualitätsstufen für Wein sind im nationalen Recht geregelt und daher international nur schwer zu vergleichen. In Deutschland gibt es die Stufen:
- Tafelwein
- Landwein
- Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q. b. A.)
- Prädikatswein
die sich nach Alkoholgehalt, Anbaugebiet und Mostgewicht unterscheiden.
Freiwillige Angaben:
Manche Angaben auf Weinetiketten sind zwar durchaus üblich und auch erlaubt, aber nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dazu gehören:
- Jahrgang
- Rebsorte
- Geschmacksangabe
- Trocken
- Halbtrocken
- Lieblich
- Süß
- Weinort und Lage
- Erzeugerabfüllung (Bedingungen: Trauben ausschließlich aus eigener oder angepachteten Rebflächen)
- Traditionelle spezifische Begriffe (z.B. Eiswein, Weißherbst, Schiller)
- Angaben, wie etwa Trinktemperaturen oder Speiseempfehlungen sind seit 2007 zulässig
Geschichte
Ursprünglich wurden Gefäße, die Wein enthalten mit Rollsiegeln gekennzeichnet (ca. 4000v.Chr.) oder die Information über den enthaltenen Wein auf einem Anhängeetikett festgehalten. Diese Zettel waren bis ins Mittelalter hin üblich. Erst mit Aufkommen moderner Druckverfahren setzten sich aufgeklebte Weinetiketten durch. Dies war Gleichzeitig der Anfang gestalteter Etiketten, denn vorher wurden Klebeetiketten nur auf Warenballen eingesetzt.
Material
Die Weinflaschen werden mit einem Selbstklebeetikett beklebt, da dieses exakt verarbeitet werden kann und in der Gestaltung viel Freiraum bietet. Oft werden auf die Weinetiketten goldglänzende Elemente mit Hilfe einer Heißfolienprägung aufgedruckt. Technische Angaben zum Wein werden mit dem Thermotransferverfahren aufgebracht. Dadurch entsteht ein scharfes und qualitativ hochwertiges Bild.
Gesetzliche Bestimmungen
Diese Regelung wird im Weingesetz (WeinG), bzw. im Weinrecht und im EU-Recht (Verordnung EG Nr. 607/2009) festgeschrieben.
Siehe auch
Weblinks
- Deutscher Freundeskreis Weinetiketten-Sammler
- Weingesetz 5. Abschnitt Geografische Bezeichnungen und Kennzeichnung