Verbotszeichen: Unterschied zwischen den Versionen
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Datei:Verbotszeichen P002.jpg|Verbotszeichen P002<br>"Rauchen Verboten" | Datei:Verbotszeichen P002.jpg|Verbotszeichen P002<br>"Rauchen Verboten" | ||
Datei:Verbotszeichen P003.jpg|Verbotszeichen P003<br>"Keine offene Flamme - Feuer, offene Zündquellen und Rauchen verboten" | Datei:Verbotszeichen P003.jpg|Verbotszeichen P003<br>"Keine offene Flamme - Feuer, offene Zündquellen und Rauchen verboten" | ||
Datei:Verbotszeichen P004.jpg|Verbotszeichen P004<br>"Für Fußgänger verboten" | Datei:Verbotszeichen P004.jpg|Verbotszeichen P004<br>"Für Fußgänger verboten" | ||
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− | <metadesc> | + | <metadesc>Verbotszeichen sind runde Schilder mit rotem Rand, die auf ein Verbot hinweisen.</metadesc> |
Version vom 14. November 2013, 10:05 Uhr
Ein Verbotszeichen, ist ein Symbol welches in einer Ronde mit rotem Rand und Querbalken auf ein Verbot hinweist. Es gehört zu der Gruppe der Sicherheitszeichen. Verbotszeichen sind gesetzlich vorgeschrieben.
Ausführungen
In der Praxis werden nicht nur Ronden eingesetzt sondern auch Kombischilder. Diese werden dann mit einem Zusatztext versehen.
Material
Verbotsschilder sind in folgenden Materialien erhältlich:
- selbstklebende Folie – flexibel und einfach anzubringen
- Kunststoff – für den Außenbereich geeignet
- Aluminium – langlebig und robust
- Reflexfolie - rückstrahlend bei auftreffendem Licht, daher optimal für außen geeignet
- Acryl – für repräsentative Bereiche
Einsatzgebiete
Verbotszeichen finden im gesamten Betrieb Anwendung. Mögliche Bereiche sind:
- überall dort, wo Rauchen verboten ist
- an Maschinen, Anlagen und Geräten
- an Durchgängen, Zutritten, Ein- und Ausfahrten
- für Wege innerhalb des Betriebsgeländes
Gesetzliche Bestimmungen
Die Verwendung von Verbotszeichen ist in der BGV A8, in der ASR A1.3 und in der DIN 4844 geregelt.
Siehe auch