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Stoffkennzeichnung:Salzsäure

Aus Etikettenwissen

Version vom 11. September 2014, 15:00 Uhr von THenke (Diskussion | Beiträge) (Kategorie)
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Salzsäure ist eine wässrige stark ätzende Lösung. Sie ist eine anorganische Säure, die zu den Mineralsäuren zählt. Von dem Stoff gehen akute oder chronische Gesundheitsgefahren aus. Sie gilt als Gefahrstoff bzw. Gefahrgut und muss daher entsprechend gekennzeichnet werden.

Gefahrensymbole

GHS

Nach der aktuell gültigen internationalen GHS-Kennzeichnung gilt Salzsäure als

  • Ätzend
  • Gefährlich

Es gelten die H-Sätze:

  • H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
  • H335 - Kann die Atemwege reizen.
  • H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

Es gelten die P-Sätze:

  • P234 - Nur im Originalbehälter aufbewahren.
  • P260 - Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
  • P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • P303+P361+P353 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
  • P304+P340 - BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
  • P309+P311 - BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONS-ZENTRUM oder Arzt anrufen.
  • P501 - Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.

GefStoffV

Nach der, inzwischen veralteten, Kennzeichnung nach GefStoffV müssen Produkte die Salzsäure enthalten mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden.

Gefahrgut

Beim Transport von Salzsäure muss die Warntafel die Gefahrennummer 80 (ätzender oder schwach ätzender Stoff) und die UN-Nummer 1789 enthalten.

Das Placard ist eine schwarz-weiße Raute mit Klasse 8 für Ätzende Stoffe.