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Stoffkennzeichnung:Quecksilber: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Etikettenwissen

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Rauchen, Essen und Zutritt für Unbefugte sind verboten.
 
Rauchen, Essen und Zutritt für Unbefugte sind verboten.

Aktuelle Version vom 25. Februar 2015, 16:39 Uhr

Quecksilber ist unter Normalbedingungen ein flüssiges, silberglänzendes Metall. Es ist ein chemisches Element im Periodensystem mit dem Symbol Hg und der Ordnungszahl 80. Dieses gilt als Gefahrstoff bzw. Gefahrgut und muss daher entsprechend gekennzeichnet werden.

Gefahrensymbole

GHS

Nach der aktuell gültigen internationalen GHS-Kennzeichnung gilt Quecksilber als

  • Gewässergefährdend

Es gelten die H-Sätze:

  • H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
  • H330: Lebensgefahr bei Einatmen.
  • H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
  • H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Es gelten die P-Sätze:

  • P201: Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
  • P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
  • P309+P310: BEI Exposition oder Unwohlsein: Sofort GIFTINFORMATIONS-ZENTRUM oder Arzt anrufen.
  • P304+P340: BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.

GefStoffV

Nach der, inzwischen veralteten, Kennzeichnung nach GefStoffV müssen Produkte die Quecksilber enthalten mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden.

Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung

Nach ASR A1.3 müssen beim Arbeiten mit Quecksilber Augen- und Handschutz benutzt werden.

Rauchen, Essen und Zutritt für Unbefugte sind verboten.

Gefahrgut

Beim Transport von Quecksilber muss die Warntafel die Gefahrennummer 8 (Ätzende Stoffe) und die UN-Nummer 2809 enthalten.

Das erste Placard ist eine schwarz-weiße Raute mit Klasse 8 für ätzende Stoffe. Das zweite Placard ist eine weiße Raute mit Klasse 6 für giftige Stoffe.

Des Weiteren gelten Tunnelbeschränkungen. Die Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie E ist verboten.