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Stoffkennzeichnung:Petroleum: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Etikettenwissen

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Petroleum gilt nicht als Gefahrgut.
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Petroleum gilt nicht als Gefahrgut. Die [[UN-Nummer]] ist 1223.
  
 
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Aktuelle Version vom 19. Mai 2015, 08:20 Uhr

Petroleum ist ein wenig flüchtiges und schwer entzündliches Erdölprodukt. Es wird vor allem als Brennstoff in Lampen und als Reinigungsmittel verwendet. Es gilt als Gefahrstoff bzw. Gefahrgut und muss daher entsprechend gekennzeichnet werden.

Gefahrensymbole

GHS

Nach der aktuell gültigen internationalen GHS-Kennzeichnung gilt Petroleum als

  • Gefährlich

Es gelten der H-Satz:

  • H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein

Es gelten die P-Sätze:

  • P301+P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen
  • P331: KEIN Erbrechen herbeiführen

GefStoffV

Nach der, inzwischen veralteten, Kennzeichnung nach GefStoffV müssen Produkte die Petroleum enthalten mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden.

Gefahrgut

Petroleum gilt nicht als Gefahrgut. Die UN-Nummer ist 1223.