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Stoffkennzeichnung:Kaliumchlorat

Aus Etikettenwissen

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Kaliumchlorat ist ein weißes, stark oxidierendes Salz. Es wird unter anderem bei der Herstellung von Streichhölzern und Feuerwerk verwendet. Es gilt als Gefahrstoff bzw. Gefahrgut und muss daher entsprechend gekennzeichnet werden.

Gefahrensymbole

GHS

Nach der aktuell gültigen internationalen GHS-Kennzeichnung gilt Kaliumchlorat als

  • Oxidierend
  • Toxisch
  • Gewässergefährdend

Es gelten die H-Sätze:

  • H271 - Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel
  • H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
  • H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen
  • H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung

Es gelten die P-Sätze:

  • P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen
  • P221 - Mischen mit brennbaren Stoffen unbedingt verhindern
  • P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden

GefStoffV

Nach der, inzwischen veralteten, Kennzeichnung nach GefStoffV müssen Produkte die Kaliumchlorat enthalten mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden.

Gefahrgut

Beim Transport von Kaliumchlorat muss die Warntafel die Gefahrennummer 50 (brandfördernd) und die UN-Nummer 1485 enthalten.

Das Placard ist eine gelbe Raute mit Klasse 5.1 für oxidierende Stoffe.