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Stoffkennzeichnung:Fluor: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Etikettenwissen

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Nach der aktuell gültigen internationalen [[GHS]]-Kennzeichnung gilt Fluor als
 
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* Akute Toxität
 
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* Ätzwirkung auf die Haut
 
* Ätzwirkung auf die Haut

Version vom 8. Oktober 2014, 08:49 Uhr

Fluor ist ein chemisches Element mit dem Symbol F und der Ordnungszahl 9. Es ist sehr giftig, stark ätzend und das stärkste Oxidationsmittel. Es reagiert unter anderem explosionsartig mit Wasser. Es gilt als Gefahrstoff bzw. Gefahrgut und muss daher entsprechend gekennzeichnet werden.

Gefahrensymbole

GHS

Nach der aktuell gültigen internationalen GHS-Kennzeichnung gilt Fluor als

  • Oxidierendes Gas
  • Gas unter Druck
  • Akute Toxität
  • Ätzwirkung auf die Haut

Es gelten die H-Sätze:

  • H330: Lebensgefahr bei Einatmen.
  • H270: Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel.
  • H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
  • H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.

Es gelten die P-Sätze:

  • P260: Gas/Dampf nicht einatmen.
  • P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • P244: Druckminderer frei von Fett und Öl halten.
  • P220: Von brennbaren Materialien entfernt aufbewahren.
  • P304+P340: BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
  • P303+P361+P353: BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
  • P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • P315: Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • P370+P376: Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
  • P405: Unter Verschluss aufbewahren.
  • P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

Ergänzende Gefahrenhinweise - EUH-Sätze:

  • EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege.

GefStoffV

Nach der, inzwischen veralteten, Kennzeichnung nach GefStoffV müssen Produkte die Fluor enthalten mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden.

Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung

Nach ASR A1.3 müssen beim Arbeiten mit Fluor Augen-, Hand- und Fußschutz benutzt werden.

Offene Flammen, Essen und Zutritt für Unbefugte sind verboten.

Gefahrgut

Beim Transport von Fluor muss die Warntafel die Gefahrennummer 2 (Giftige Stoffe), Gefahrennummer 5.1 (Entzündend wirkende Stoffe), Gefahrennummer 8 (Ätzende Stoffe) und die UN-Nummer 1045 enthalten.

Das erste Placard ist eine weiße Raute mit Klasse 2 für giftige Gase. Das zweite Placard ist eine gelbe Raute mit Klasse 5.1 für entzündend wirkende Stoffe. Das dritte Placard ist eine schwarz-weiße Raute mit Klasse 8 für ätzende Stoffe.

Des Weiteren gelten Tunnelbeschränkungen. Die Durchfahrt durch Tunnel der Kategorien D und E ist verboten