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Stoffkennzeichnung:Diesel: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Etikettenwissen

 
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Version vom 11. September 2014, 15:02 Uhr

Diesel oder Dieselkraftstoff oder Dieselöl ist ein aus Öl gewonnener Treibstoff, der nach Rudolf Diesel dem Erfinder des Dieselmotors benannt ist. Er gilt als Gefahrstoff bzw. Gefahrgut und muss daher entsprechend gekennzeichnet werden.

Gefahrensymbole

GHS

Nach der aktuell gültigen internationalen GHS-Kennzeichnung gilt Diesel als

  • Hochentzündlich
  • Gefährlich
  • Gesundheitsgefährdend
  • Umweltgefährlich

Es gelten die H-Sätze:

  • H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
  • H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
  • H315 - Verursacht Hautreizungen.
  • H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
  • H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
  • H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Es gelten die P-Sätze:

  • P210 - Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
  • P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
  • P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • P301+P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  • P331 - KEIN Erbrechen herbeiführen.
  • P501 - Inhalt/Behälter ... zuführen.

GefStoffV

Nach der, inzwischen veralteten, Kennzeichnung nach GefStoffV müssen Produkte die Diesel enthalten mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden.

Gefahrgut

Beim Transport von Diesel muss die Warntafel die Gefahrennummer 30 (entzündbarer, flüssiger Stoff) und die UN-Nummer 1202 enthalten.

Das Placard ist eine rote Raute mit Klasse 3 für brennbare Flüssigkeiten.