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Stoffkennzeichnung:Benzin

Aus Etikettenwissen

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Benzin oder Motorenbenzin oder Ottokraftstoff ist ein aus Öl gewonnener Treibstoff. Es gilt als Gefahrstoff bzw. Gefahrgut und muss daher entsprechende gekennzeichnet werden.

Gefahrensymbole

GHS

Nach der aktuell gültigen internationalen GHS-Kennzeichnung gilt Benzin als

  • Hochentzündlich
  • Gefährlich
  • Gesundheitsgefährdend
  • Umweltgefährlich

Es gelten die H-Sätze:

  • 224 - Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.
  • ​304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
  • ​315 - Verursacht Hautreizungen.
  • ​336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
  • ​340 - Kann genetische Defekte verursachen.
  • ​350 - Kann Krebs erzeugen.
  • ​361 - Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
  • ​411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Es gelten die P-Sätze:

  • 201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
  • ​210 - Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
  • 280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • 301 - Bei Verschlucken:
  • 310 - Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
  • 403 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
  • 233 - Behälter dicht verschlossen halten​.
  • 501 - Inhalt / Behälter … zuführen.

GefStoffV

Nach der, inzwischen veralteten, Kennzeichnung nach GefStoffV müssen Produkte die Benzin enthalten mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden.

Gefahrgut

Beim Transport von Benzin muss die Warntafel die Gefahrennummer 33 (leicht entzündlicher flüssiger Stoff) und die UN-Nummer 1203 enthalten.

Das Placard ist eine rote Raute mit Klasse 3 für brennbare Flüssigkeiten.