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Stoffkennzeichnung:Asbest: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Etikettenwissen

 
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== Weblinks ==
 
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* [http://www.arbeitsschutz-portal.de/beitrag/asp_news/3992/erschreckende-zahlen-im-deutschen-asbest-profil.html Erschreckende Zahlen im deutschen 'Asbest-Profil']
 
* [http://www.arbeitsschutz-portal.de/beitrag/asp_news/3992/erschreckende-zahlen-im-deutschen-asbest-profil.html Erschreckende Zahlen im deutschen 'Asbest-Profil']
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* [http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-517.html Technische Regel für Gefahrstoffe 517] - Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen
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* [http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-519.html Technische Regel für Gefahrstoffe 519] - Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
  
 
[[Kategorie: Stoffkennzeichnung|Asbest]]
 
[[Kategorie: Stoffkennzeichnung|Asbest]]

Aktuelle Version vom 4. März 2015, 09:44 Uhr

Asbest ist ein natürlich vorkommendes faserförmiges Silikat-Mineral. Es wurde lange Zeit als feuerfestes Baumaterial verwendet und findet sich unter Umständen in alten Dacheindeckungen, Elektrogeräten und Dichtungen. Seit 1993 ist in Deutschland die Herstellung und Verwendung von Asbest verboten. Es gilt als Gefahrstoff und muss daher entsprechend gekennzeichnet werden.

Nach einer Studie der BAuA sind noch ca. 35 Millionen Tonnen Asbest in Deutschland verbaut.

Gefahrensymbole

GHS

Nach der aktuell gültigen internationalen GHS-Kennzeichnung gilt Asbest als

  • Gesundheitsgefährlich

Es gelten die H-Sätze:

  • H350: Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
  • H372: Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).

GefStoffV

Nach der, inzwischen veralteten, Kennzeichnung nach GefStoffV müssen Produkte die Asbest enthalten mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden.

Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung

Nach ASR A1.3 muss beim Arbeiten mit Asbest eine Augenschutz benutzt werden.

Rauchen, Essen und Zutritt für unbefugte sind verboten.

Siehe auch

Weblinks