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Nachleuchtende Folie: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 31. Juli 2013, 11:13 Uhr

nachleuchtende Sicherheitsmarkierung

Nachleuchtende Folie wird vor allem zur Kennzeichnung von Fluchtwegen und für Rettungszeichen verwendet. Bei sicherheitsrelevanten Kennzeichnungen wird der Begriff "langnachleuchtend" verwendet (s.u.).

Ausführungen

In den meisten Fällen werden fertige Schilder oder selbstklebende Kennzeichnungen aus nachleuchtendem Material angeboten. Bei Rettungsplänen können dabei noch einzelne Daten nachgetragen werden.

Es gibt aber auch nachleuchtende Farbe, mit der man selbst Bodenmarkierungen anbringen kann.

Die Leuchtwirkung entsteht dabei durch Strontiumaluminat- und Strontiumsilikat-Leuchtpigmente.

Regelungen nach ASR A3.4/3

In §5.2 der ASR A3.4/3 ist definiert:

Langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme sind so zu bemessen und einzurichten, dass die Leuchtdichte der nachleuchtenden Materialien, gemessen am Einsatzort, nach 10 min nicht weniger als 80 mcd/m2 (Millicandela/m2) und nach 60 min nicht weniger als 12 mcd/m2 beträgt.
Fluchttüren in Fluchtwegen und Notausgängen sind mit langnachleuchtenden Materialien zu umranden. Der Türgriff ist langnachleuchtend zu gestalten oder der Bereich des Türgriffes ist flächig langnachleuchtend zu hinterlegen. Treppen, Treppenwangen, Handläufe und Rampen im Verlauf von Fluchtwegen sind so zu kennzeichnen, dass der Beginn, der Verlauf und das Ende eindeutig erkennbar sind.

Regelungen nach BGR 216

In der BGR 216 in §3.1.10 steht:

Die Funktion der Sicherheitsleitsysteme muss auch bei Ausfall der Beleuchtung für eine bestimmte Zeit, mindestens jedoch 1 Stunde erhalten bleiben.
Dieses Schutzziel kann sowohl durch elektrisch betriebene als auch lichtspeichernde Systeme erreicht werden. Bei elektrisch betriebenen Systemen ist bei Netzausfall eine selbsttätig einsetzende Ersatzstromquelle vorzusehen. Bei lichtspeichernden Systemen kann die Forderung erfüllt werden, wenn Eigenschaften und Qualität der langnachleuchtenden Materialien den Anforderungen der DIN 67 510-4 "Langnachleuchtende Pigmente und Produkte, Produkte für langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem, Markierungen und Kennzeichnungen" entsprechen. Durch geeignete Lichtquellen und Positionierungen derselben ist sicherzustellen, dass langnachleuchtende Materialien ausreichend angeregt werden.

DIN 67510

Die DIN 67510 regelt die genauen Eigenschaften und Messung von nachleuchtenden Produkten.

Siehe auch