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Gefahrstoffverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 4. März 2015, 09:19 Uhr

Gefahrensymbol nach Gefahrstoffverordnung - Sehr giftig

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine Verordnung im deutschen Arbeitsschutz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen. Grundlage der Verordnung sind das Chemikaliengesetz (ChemG) und das Arbeitsschutzgesetz.

Gliederung und Inhalt

Die GefStoffV ist in sieben Abschnitte gegliedert:

  1. Zielsetzung, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  2. Gefahrstoffinformation
  3. Gefährdungsbeurteilung und Grundpflichten
  4. Schutzmaßnahmen
  5. Verbote und Beschränkungen
  6. Vollzugsregelungen und Ausschuss für Gefahrstoffe
  7. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Der grundlegende Zweck der Gefahrstoffverordnung ist der "Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen". Sie gilt für alle gefährlichen Stoffe und Zubereitungen, dazu gehören giftige, explosive und chronisch schädigende Stoffe.

Kennzeichnung

In Abschnitt 2, §4 ist die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen geregelt. Ursprünglich definierte die GefStoffV dazu eigene Symbole mit Piktogrammen auf orangenem Grund. Durch eine internationale Neuregelung verweist sie nun jedoch auf die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), welche die internationale GHS-Kennzeichnung in europäisches Recht umsetzt.

Seit dem 01.12.2010 sollen die Gefahrensymbole nach GefStoffV nicht mehr verwendet werden und die gesamte Gefahrstoffkennzeichnung auf GHS umgestellt werden. Es gibt jedoch Übergangsfristen.

Zu der ursprünglichen Kennzeichnung nach GefStoffV siehe auch: Gefahrensymbole

Siehe auch

Weblinks