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Gefahrensymbole

Aus Etikettenwissen

Gefahrensymbole

Ein Gefahrensymbol ist ein Piktogramm, welches auf eine Gefährdung, die von einem Produkt ausgeht, hinweist. Der Begriff Gefahrensymbol wird normalerweise für Kennzeichnungen nach GefStoffV verwendet, die inzwischen überholt ist und durch die Kennzeichnung nach GHS und CLP abgelöst wird.

Ausführungen

Gefahrensymbole nach der GefStoffV

Es gibt die Gefahrensymbole nach der GefStoffV. Das sind schwarze Zeichen auf orangem Grund. Am 01.12.2010 wurde diese Art der Kennzeichnung durch die neuen GHS-Symbole abgelöst. Übergangsregelungen galten bis 01.12.2012 bzw. 01.06.2015 bei Stoffgemischen. Für Lagerbstände dürfen die Symbole noch bis 01.06.2017 genutzt werden.

Gefahrensymbole gemäß CLP/GHS

→ Hauptartikel: Gefahrstoff-Etiketten gemäß CLP und GHS

Außerdem gibt es gibt neun verschiedene Gefahrensymbole gemäß CLP/GHS. Diese bestehen aus schwarzen Piktogrammen auf weißem Grund, umrahmt von einer roten Raute.

Material

Gefahrensymbole werden auf Etiketten gedruckt, die aus selbstklebender, temperaturbeständiger Folie (z.B. Polyesterfolie) gefertigt werden. Diese ist meist gegen viele Chemikalien resistent.

Um den Druck mit einfarbigen Thermotransferdruckern zu ermöglichen, gibt es Blanko Gefahrstoff-Etiketten, auf denen ein Bereich für die Piktogramme orange eingeärbt ist und ein weiterer Bereich für den Text weiß gelassen wird.

Einsatzgebiete

Für die Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen gemäß CLP/GHS sind

verantwortlich.

Gesetzliche Bestimmungen

Die Kennzeichnung mit Gefahrensymbole gemäß GefStoffV ist mit Übergangsfristen belegt. Denn sie werden durch die GHS-Gefahrenpiktogramme abgelöst. Stoffe müssen seit dem 1. Dezember 2010 nach CLP/GHS gekennzeichnet werden, Gemische ab 1. Juni 2015. Für Lagerbestände kann darüber hinaus noch eine Übergangsfrist bis 1. Dezember 2012 für Stoffe und bis 1. Juni 2017 für Gemische genutzt werden.

Siehe auch