Gefahrensymbole: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Juli 2013, 15:23 Uhr
Ein Gefahrensymbol ist ein Piktogramm, welches auf eine Gefährdung, die von einem Produkt ausgeht, hinweist. Der Begriff Gefahrensymbol wird normalerweise für Kennzeichnungen nach GefStoffV verwendet, die inzwischen überholt ist und durch die Kennzeichnung nach GHS und CLP abgelöst wird.
Ausführungen
Gefahrensymbole nach der GefStoffV
Es gibt die Gefahrensymbole nach der GefStoffV. Das sind schwarze Zeichen auf orangem Grund. Am 01.12.2010 wurde diese Art der Kennzeichnung durch die neuen GHS-Symbole abgelöst. Übergangsregelungen galten bis 01.12.2012 bzw. 01.06.2015 bei Stoffgemischen. Für Lagerbstände dürfen die Symbole noch bis 01.06.2017 genutzt werden.
Verwendet wurden Sie unter anderem um direkt Produkte zu kennzeichnen. So findet man sie z.B. auf vielen Haushaltsreinigern, auf Pflanzenschutzmitteln, aber auch auf den Zapfsäulen von Tankstellen.
Gefahrensymbole gemäß CLP/GHS
→ Hauptartikel: Gefahrstoff-Etiketten gemäß CLP und GHS
Außerdem gibt es gibt neun verschiedene Gefahrensymbole gemäß CLP/GHS. Diese bestehen aus schwarzen Piktogrammen auf weißem Grund, umrahmt von einer roten Raute.
- Explosion.gif
GHS 01 - Explodierende Bombe
- Flamme.gif
GHS 02 - Flamme
- Runde-flamme.gif
GHS 03 - Flamme über einem Kreis
- Flasche.gif
GHS 04 - Gasflasche
- Aetzend.gif
GHS 05 - Ätzwirkung
- Totenkopf.gif
GHS06 - Totenkopf mit gekreuzten Knochen
- Ausrufezeichen.gif
GHS 07 - Ausrufezeichen
- Mensch.gif
GHS 08 - Gesundheitsgefahr
- Umwelt.gif
GHS 09 - Umwelt
Material
Gefahrensymbole werden auf Etiketten gedruckt, die aus selbstklebender, temperaturbeständiger Folie (z.B. Polyesterfolie) gefertigt werden. Diese ist meist gegen viele Chemikalien resistent.
Um den Druck mit einfarbigen Thermotransferdruckern zu ermöglichen, gibt es Blanko Gefahrstoff-Etiketten, auf denen ein Bereich für die Piktogramme orange eingeärbt ist und ein weiterer Bereich für den Text weiß gelassen wird.
Einsatzgebiete
Für die Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen gemäß CLP/GHS sind
- Hersteller
- Importeure
- Verarbeiter von Gefahrstoffen
- Händler
verantwortlich.
Siehe auch