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GS-Prüfzeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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Das GS-Zeichen-Etikett ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit amtlich bekannt gemachtes Zeichen. Das Kürzel GS steht für "Geprüfte Sicherheit".
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Das GS-Zeichen-Etikett ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit amtlich bekannt gemachtes Zeichen. Das Kürzel GS steht für "Geprüfte Sicherheit". Sein primäres Ziel ist der Schutz der Verbraucher.  
  
 
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Die Vergabekriterien sind im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) gesetzlich geregelt. Der § 7 des GPSG legt speziell die formalen Anforderungen für "verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände" fest. Im § 11 wiederum ist geregelt, wer das GS-Zeichen als "zugelassene Stelle" vergeben darf. Das "Geprüfte Sicherheit"-Zeichen wird erst bei erfolgreichem Abschluss eines speziellen Prüfprogramms ausgestellt und zeigt dann an, ob ein Produkt die deutschen Sicherheitsbestimmungen erfüllt.
 
Die Vergabekriterien sind im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) gesetzlich geregelt. Der § 7 des GPSG legt speziell die formalen Anforderungen für "verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände" fest. Im § 11 wiederum ist geregelt, wer das GS-Zeichen als "zugelassene Stelle" vergeben darf. Das "Geprüfte Sicherheit"-Zeichen wird erst bei erfolgreichem Abschluss eines speziellen Prüfprogramms ausgestellt und zeigt dann an, ob ein Produkt die deutschen Sicherheitsbestimmungen erfüllt.
  
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Datei:vde_gs_zeichen.png|VDS-GS Zeichen
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[[Kategorie:Sicherheitskennzeichnung]]
 
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[[Kategorie: Produktkennzeichen]]
  
 
<metadesc>Das GS-Zeichen-Etikett ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit amtlich bekannt gemachtes Zeichen.</metadesc>
 
<metadesc>Das GS-Zeichen-Etikett ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit amtlich bekannt gemachtes Zeichen.</metadesc>

Aktuelle Version vom 30. Juli 2015, 07:45 Uhr

Das GS-Zeichen-Etikett ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit amtlich bekannt gemachtes Zeichen. Das Kürzel GS steht für "Geprüfte Sicherheit". Sein primäres Ziel ist der Schutz der Verbraucher.

Geschichte

Das Prüfzeichen wurde 1977 für den deutschen Markt eingeführt und erlangte seitdem weltweite Bekanntheit.

Vorschriften

Die Vergabekriterien sind im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) gesetzlich geregelt. Der § 7 des GPSG legt speziell die formalen Anforderungen für "verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände" fest. Im § 11 wiederum ist geregelt, wer das GS-Zeichen als "zugelassene Stelle" vergeben darf. Das "Geprüfte Sicherheit"-Zeichen wird erst bei erfolgreichem Abschluss eines speziellen Prüfprogramms ausgestellt und zeigt dann an, ob ein Produkt die deutschen Sicherheitsbestimmungen erfüllt.

Das GS-Zeichen besteht aus einem Grundsiegel und dem Logo der ausstellenden, zugelassenen Stelle.

Trotz der spezifischen gesetzlichen Regelung ist das GS-Zeichen ein freiwilliges Gütezeichen. Das CE-Zeichen hingegen ist europaweit verpflichtend.