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Fuhrpark: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Etikettenwissen

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==Einsatzgebiete von Kennzeichnungen==
 
==Einsatzgebiete von Kennzeichnungen==
Etiketten finden hier in der Hauptsache ihren Einsatz, wenn es um den '''Transport von Gefahrgütern''' geht. Diese Fahrzeuge müssen mit [[Gefahrgutetiketten|Gefahrgutzetteln]] sog. Placards gemäß [[ADR]]/GGVSEB ausgestattet sein.  
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Etiketten finden hier in der Hauptsache ihren Einsatz, wenn es um den '''Transport von Gefahrgütern''' geht. Diese Fahrzeuge müssen mit [[Gefahrgutetiketten|Gefahrgutzetteln]] sog. [[Placard]]s gemäß [[ADR]]/GGVSEB ausgestattet sein.  
 
<br>Auch eine '''Konturenmarkierung''' (Retroreflektierende Umrissmarkierungen am LKW) ist seit Oktober 2007 für alle Neuzulassungen von Nutzfahrzeugen über 7,5t Pflicht.  
 
<br>Auch eine '''Konturenmarkierung''' (Retroreflektierende Umrissmarkierungen am LKW) ist seit Oktober 2007 für alle Neuzulassungen von Nutzfahrzeugen über 7,5t Pflicht.  
 
<br>Für die Fahrzeugsicherheit bietet es sich an, eine '''KFZ-Warnmarkierung''' gemäß [[DIN 30710]] einzusetzen. Diese besteht aus selbstklebenden, retroreflektierenden Signalstreifen, rot/weiß-schraffiert.
 
<br>Für die Fahrzeugsicherheit bietet es sich an, eine '''KFZ-Warnmarkierung''' gemäß [[DIN 30710]] einzusetzen. Diese besteht aus selbstklebenden, retroreflektierenden Signalstreifen, rot/weiß-schraffiert.

Version vom 22. Juli 2013, 15:44 Uhr

Definition

Der Unternehmens-Fuhrpark stellt den Zusammenschluss aller zum Inventar gehörenden Fahrzeuge. Diese werden von einem Fuhrparkmanagement, auch Flottenmanagement genannt, verwaltet und alle dazugehörigen Belange zentral abgewickelt. Dazu gehört die Beschaffung, Sicherstellung der Betriebsbereitschaft, Einsatz- und Tourenplanung und Controlling der Flotte.

Branchen

  • Firmen mit einem großen Bestand an Dienstwagen
  • Speditionen
  • Taxiunternehmen
  • Autovermietung
  • Rettungsorganisationen

Einsatzgebiete von Kennzeichnungen

Etiketten finden hier in der Hauptsache ihren Einsatz, wenn es um den Transport von Gefahrgütern geht. Diese Fahrzeuge müssen mit Gefahrgutzetteln sog. Placards gemäß ADR/GGVSEB ausgestattet sein.
Auch eine Konturenmarkierung (Retroreflektierende Umrissmarkierungen am LKW) ist seit Oktober 2007 für alle Neuzulassungen von Nutzfahrzeugen über 7,5t Pflicht.
Für die Fahrzeugsicherheit bietet es sich an, eine KFZ-Warnmarkierung gemäß DIN 30710 einzusetzen. Diese besteht aus selbstklebenden, retroreflektierenden Signalstreifen, rot/weiß-schraffiert.