Erkennungsweiten: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 13. Februar 2015, 16:44 Uhr
Die Erkennungsweite ist die größte Entfernung, aus der ein Schild noch lesbar bzw. ein Zeichen in Form und Farbe erkennbar ist. Dies ist relevant bei der Anbringung von Sicherheitszeichen, deren Größe so gewählt werden muss, dass sie am gewählen Anbringungsort auch erkennbar sind.
In einer großen Halle müssen zum Beispiel die Notausgangschilder deutlich grösser gewählt werden, so dass auch aus der Mitte der Halle noch der nächste Notausgang erkennbar ist.
Berechnung der Erkennungsweiten
Je nach Norm gibt es unterschiedliche Angaben zur Erkennungsweite und den davon abhängigen notwendigen Schildgrößen.
ISO 3864
Eine einfache Formel findet sich in der ISO 3864-2:
- h = D/40
Dabei ist h die Höhe des Zeichens in mm und D die Erkennungsweite (distance).
In der ISO 3864-1 beschäftigt sich der gesamte Anhang A mit dem Verhältnis zwischen Größe eines Sicherheitszeichens und Erkennungsweite. Hierbei wird auch detailliert auf beleuchtete/selbstleuchtende und hinterleuchtete Schilder eingegangen. Dazu wird ein Distanzfaktor in die Gleichung eingeführt.
Der Distanzfaktor kann noch durch zusätzliche Faktoren, wie z.B. die Sehstärke des Anwenders und den Betrachtungswinkel beeinflusst werden. Hierzu wird er mit einem Modifikator multipliziert.
ASR A1.3
Für eine einfache Anwendung in der Praxis enthält die ASR A1.3 eine Tabelle mit Erkennungsweiten/Größen für die unterschiedlichen Schildertypen von 0,5m bis 30m.
Erkennungsweiten nach ASR A1.3 (Tabelle)
Erkennungsweite (m) | Schriftzeichen (mm) | Verbots- und Gebotszeichen Durchmesser (mm) | Warnzeichen Basis (mm) | Rettungs-, Brandschutz- und Zusatzzeichen Höhe (mm) |
---|---|---|---|---|
0,5 | 2 | 12,5 | 25 | 12,5 |
1 | 4 | 25 | 50 | 25 |
2 | 8 | 50 | 100 | |
3 | 10 | 100 | 50 | |
4 | 14 | 200 | ||
5 | 17 | 200 | ||
6 | 20 | 100 | ||
7 | 23 | 300 | ||
8 | 27 | |||
9 | 30 | 300 | ||
10 | 34 | 400 | ||
11 | 37 | 150 | ||
12 | 40 | |||
13 | 44 | 400 | 600 | |
14 | 47 | |||
15 | 50 | |||
16 | 54 | 200 | ||
17 | 57 | 600 | ||
18 | 60 | |||
19 | 64 | |||
20 | 67 | 900 | ||
21 | 70 | 300 | ||
22 | 74 | |||
23 | 77 | |||
24 | 80 | |||
25 | 84 | 900 | ||
26 | 87 | |||
27 | 90 | |||
28 | 94 | |||
29 | 97 | |||
30 | 100 |
Frühere Richtlinien
Die ehemals in der DIN 4844 und DGUV Vorschrift 9 (ehemals BGV A8) angegebenen Werte sind nicht mehr maßgeblich und wurden von den neueren, internationalen Regelungen abgelöst.
Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
In der ASR V3a.2 ist festgelegt, dass Sicherheitszeichen vergrößert werden müssen, wenn eine Sehbehinderung eines Mitarbeiters dies nötig macht.