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Energielabel

Aus Etikettenwissen

Version vom 19. Juni 2019, 14:29 Uhr von Marcus (Diskussion | Beiträge) (→‎Stand März 2017)
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Darstellung eines Energielabels

Ein Energielabel ist ein bedrucktes Etikett, das Aufschluss über die Energieeffizienzklasse eines Geräts gibt. Energielabels gehören zur Energieverbrauchskennzeichnung, die in der EU-Richtlinie 2010/30/EU geregelt wird und sind für sämtliche elektronische Geräte Pflicht. Sie sollen dem Käufer auf einen Blick zeigen, wie viel Energie und Ressourcen das Gerät verbraucht und damit zum Kauf sparsamerer Produkte anregen.

Warum werden Energielabels verwendet?

Energielabels haben den Zweck die Kaufentscheidung des Verbrauchers zu beeinflussen und ihn zum Kauf energiesparender Geräte zu ermutigen. Energiesparend meint damit nicht zwingend stromsparend: Auch der Verbrauch anderer Ressourcen wie Wasser oder Benzin soll damit angezeigt werden. Das Ziel der EU ist es, Verbraucher indirekt zu mehr Sparsamkeit zu animieren und so den Ressourcenverbrauch in den EU-Ländern dauerhaft zu senken. Energielabels ersetzen dazu sämtliche, bereits vorhandene Kennzeichnungsregelungen der Mitgliedstaaten und ermöglichen eine sprachunabhängige, einheitliche Kennzeichnung für den gesamten europäischen Markt.

Welche Produkte müssen mit einem Energielabel gekennzeichnet werden?

Als die zugehörige Richtlinie 2010 verabschiedet wurde, bezogen sich die getroffenen Regelungen auf weit weniger Produkte, als es heute der Fall ist. Heute müssen nicht nur alltägliche Haushaltsgegenstände vom Hersteller gekennzeichnet werden, sondern auch sämtliche Leuchtmittel, Heizungen und PKWs – also alles, was Einfluss auf den Energieverbrauch des Verbrauchers hat. Im Detail müssen diese Produkte mit einem Energielabel versehen werden:

• Kühlschränke und Gefriergeräte
• Waschmaschinen
• Wäschetrockner
• Geschirrspüler
• Lampen
• Raumklimageräte
• Elektrobacköfen
• Autos
• Fernseher
• Staubsauger
• Dunstabzugshauben
• Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher

Zu der eigentlichen Kennzeichnungspflicht gelten seit 2013 einige Mindestanforderungen für bestimmte Geräte. So müssen Kühlschränke und Waschmaschinen zum Beispiel mindestens die Energieeffizienzklasse A besitzen, um überhaupt auf dem europäischen Markt zugelassen zu werden.

Welche Energieeffizienzklassen gibt es?

Die Skala der Energieverbrauchskennzeichnung reicht von A+++ für sehr effiziente Geräte zu G für wenig sparsame Varianten. Stromsparende Klassen werden grün hervorgehoben, während die Skala sich mit zunehmendem Verbrauch immer weiter in Richtung rot verfärbt - auch die Farben unterstützen also den Sparsamkeitsgedanken der EU-Kommission. Die Einteilung der Geräte bezieht sich dazu ganz auf dem Verbrauch und die Größe des jeweiligen Produkts. So richtet sich die Energieeffizienzklasse eines Fernsehers nicht nur nach dessen Verbrauch, sondern auch nach der Bildschirmdiagonale, um die Klassen vergleichbar zu gestalten. Ebenso handhabt es sich bei anderen Elektrogeräten. Kühlschränke werden nach Ihrem Fassungsvermögen eingeteilt, sowie PKWs nach Hubraum.

Wo muss das Energielabel angebracht werden

Das Energielabel muss gut sichtbar an der Vorder- oder Oberseite eines Geräts angebracht werden. Kunden sollen in Geschäften direkt sehen, welche Energieeffizienzklasse vergeben wurde und sparsame Geräte so schneller erkennen. Geprüft wird das Ganze stichprobenartig vom verantwortlichen TÜV in den Geschäften selbst. Fällt dem zuständigen Prüfer dabei auf, dass das Label nicht sichtbar – oder nicht vorhanden – ist, kommen hohe Geldstrafen auf den Hersteller des Geräts zu.

Stand März 2017

Am 21.03.2017 beschloss das EU-Parlament eine Änderung der bestehenden Energieeffizienzklassen und die Abschaffung von A+++, A++ und A+. Die neue Skala soll sich von A bis G ziehen und so eine übersichtlichere Energieverbrauchskennzeichnung und mehr Transparenz für Verbraucher bieten. Die Regelung wird 15 Monate, nachdem alle EU-Mitgliedstaaten ihre Zustimmung geben haben, in Kraft treten und die alte Skala ersetzen.