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DIN 33450: Unterschied zwischen den Versionen

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Die DIN 33450 ''Graphisches Symbol zum Hinweis auf Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Video-Infozeichen)'' wurde 2004 auf Initiative des Frankfurter Flughafens entworfen, um eine international einheitliche und verständliche Kennzeichnung für videoüberwachte Bereiche zu gewährleisten. Vorläufig gilt sie nur auf nationaler Ebene.
 
Die DIN 33450 ''Graphisches Symbol zum Hinweis auf Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Video-Infozeichen)'' wurde 2004 auf Initiative des Frankfurter Flughafens entworfen, um eine international einheitliche und verständliche Kennzeichnung für videoüberwachte Bereiche zu gewährleisten. Vorläufig gilt sie nur auf nationaler Ebene.
  
Sie definiert ein [[Piktogramm]] mit einer stilisierten Kamera auf weißem Grund. Dieses soll dabei helfen, der gesetzlichen Verpflichtung nach § 6b Abs. 2 BDSG nach zu kommen.
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== Piktogramm ==
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Die DIN 33450 definiert ein [[Piktogramm]] mit einer stilisierten Kamera in Weiß ([[RAL]] 9010) auf blauem Grund ([[RAL]] 5002). Dieses soll dabei helfen, der gesetzlichen Verpflichtung nach § 6b Abs. 2 BDSG nach zu kommen.
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Der weiße Rand ist dabei Bestandteil des Piktogramms um das Symbol vom Untergrund abzugrenzen. Die Kamera ist geneigt um die Beobachtung darzustellen.
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In Anhang B gibt die DIN 33450 Empfehlungen zur Anbringung des Videozeichens. Dort heißt es:
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:"Die räumliche Anordnung sollte so erfolgen, dass der Betroffene das Infozeichen beim Betreten des Hauses beziehungsweise beim Eintritt in den überwachten Bereich im normalen Blickwinkel hat."
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Der Hinweis erfüllt daher nicht seinen Zweck, wenn er erst gesucht werden muss.
  
 
== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==

Aktuelle Version vom 17. Dezember 2014, 13:39 Uhr

Videoüberwachungshinweis nach DIN 33450

Die DIN 33450 Graphisches Symbol zum Hinweis auf Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Video-Infozeichen) wurde 2004 auf Initiative des Frankfurter Flughafens entworfen, um eine international einheitliche und verständliche Kennzeichnung für videoüberwachte Bereiche zu gewährleisten. Vorläufig gilt sie nur auf nationaler Ebene.

Piktogramm

Die DIN 33450 definiert ein Piktogramm mit einer stilisierten Kamera in Weiß (RAL 9010) auf blauem Grund (RAL 5002). Dieses soll dabei helfen, der gesetzlichen Verpflichtung nach § 6b Abs. 2 BDSG nach zu kommen.

Der weiße Rand ist dabei Bestandteil des Piktogramms um das Symbol vom Untergrund abzugrenzen. Die Kamera ist geneigt um die Beobachtung darzustellen.

Empfehlung zur Anbringung

In Anhang B gibt die DIN 33450 Empfehlungen zur Anbringung des Videozeichens. Dort heißt es:

"Die räumliche Anordnung sollte so erfolgen, dass der Betroffene das Infozeichen beim Betreten des Hauses beziehungsweise beim Eintritt in den überwachten Bereich im normalen Blickwinkel hat."

Der Hinweis erfüllt daher nicht seinen Zweck, wenn er erst gesucht werden muss.

Siehe auch