Aktionen

DIN 30646

Aus Etikettenwissen

Version vom 5. März 2015, 09:07 Uhr von THenke (Diskussion | Beiträge) (→‎Besondere Vereinbarungen)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Klebeschild

Die DIN 30646 hat den Titel: Selbstklebende Schilder - Technische Lieferbedingungen für Schilder aus Kunststoff-, Aluminiumfolien und Papier. Sie definiert für alle Arten von Schildern mit selbstklebender Beschichtung die Klebkraftstufen und Wetterbeständigkeit.

DIN 30646 soll Eigenschaften von Klebeschildern so definieren, dass sie vergleichbar werden und verbindliche Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten möglich werden.

Inhalt

Materialien

Die DIN 30646 schreibt Eigenschaften für die Materialen Kunststofffolien (KU), Aluminiumfolien (AL) und Papier (PA) bei der Verwendung als selbstklebendes Schild fest.

Klebstoffe

Klebstoffe müssen ohne Aktivierung selbstklebend sein. Sie werden klassifiziert in:

Kennzeichen Klebstoffart
KK Kautschukklebstoff
KAW Acrylatklebstoff auf Wasserbasis
KAL Acrylatklebstoff auf Lösungsmittelbasis
KAH Acrylatklebstoff auf Heißschmelzbasis
KAS strahlungsgehärteter Acrylatklebstoff
KS Silikonklebstoff

Weiter werden sie untergliedert in permanent (PK), ablösbar (AK), Gleitklebstoff (GK) und Sonderklebstoff (SK). Außerdem werden Klebkraftstufen definiert.

Prüfungen

In Abschnitt 5 werden Prüfverfahren festgelegt mit denen Klebkraft, Schrumpfung, Beständigkeit gegen Flüssigkeiten, Beständigkeit gegen Salzsprühnebel und Wetterbeständigkeit getestet werden können.

Beschriftung

Allgemein muss die Beschriftung alle aufgeführten Tests überstehen, ohne unleserlich zu werden oder abzublättern.

Besondere Vereinbarungen

Neben den durch Prüfungen zugesicherten Eigenschaften listet die DIN 30646 Eigenschaften, die durch Vereinbarungen zwischen Produzenten und Kunden festgelegt werden können. Dazu gehören unter anderem die Dicke des Materials und die Maße der Schilder, aber auch spezielle Resistenzen.

Weblinks