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DIN 13169: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Etikettenwissen

 
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== Weblinks ==
 
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* [http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=24181 DGUV Vorschrift 9] bei der DGUV
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* [https://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=24181 DGUV Vorschrift 9] bei der DGUV
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Verbandkasten#F.C3.BCllungen Füllung für Verbandskästen nach DIN 13169] bei Wikipedia
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Verbandkasten#F.C3.BCllungen Füllung für Verbandskästen nach DIN 13169] bei Wikipedia
  
 
[[Kategorie:Gesetze und Normen]]
 
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Aktuelle Version vom 5. August 2019, 12:40 Uhr

großer Betriebsverbandkasten

Die DIN 13169 (Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten E) legt fest, welche Art von Verbandskästen bereit zu halten sind um die Erste Hilfe am Unfallort zu ermöglichen. Die Rechtsgrundlage hierfür bezieht sich auf die Arbeitsstättenrichtlinien ASR A4.3.

Gültigkeit

Orte an denen Verbandskästen Klasse E bereit zu halten sind:

  • Betriebe
  • Baustellen
  • Schulen
  • Tageseinrichtungen für Kinder

Es wird je ein Kasten der Klasse E pro 50 Versicherten auf Baustellen, pro 100 Versicherten in Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe und pro 300 Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetriebe benötigt. Sie können aber auch durch zwei kleine Klasse C Kästen ersetzt werden, da diese im Endeffekt den halben Inhalt enthalten.

Inhalt

Ein Verbandskasten nach DIN 13169 enthält im Wesentlichen den doppelten Inhalt des Verbandkastens nach DIN 13157 und wird daher auch großer Betriebsverbandkasten genannt. Die Füllung selbst ist bis ins Detail geregelt und kann entsprechenden Tabellen entnommen werden. Er enthält aber vor allem übliches Verbandsmaterial, eine Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen und ein Inhaltsverzeichnis.

Der Inhalt muss steril sein und mit einem Hersteller-Haltbarkeitsdatum gekennzeichnet sein. Typisch sind Haltbarkeiten zwischen 10 und 20 Jahren. Da betriebliche Verbandskästen regelmäßig überprüft werden müssen, werden sie meist mit Datumsangabe versiegelt, so dass jede Entnahme direkt sichtbar wird.

Kennzeichnung

Erste-Hilfe-Einrichtungen sind nach DGUV Vorschrift 9 (ehemals BGV A8) mit einem Rettungszeichen zu kennzeichnen. Bei Verbandskästen ist dies ein weisses Kreuz auf grünem Grund. Bei entsprechenden Verbandskästen ist diese Kennzeichnung normalerweise direkt aufgedruckt. Wenn ein Verbandskasten nicht öffentlich einsehbar aufbewahrt wird (z.B. in einem Schrank), muss eine zusätzliche, gut sichtbare Kennzeichnung, z.B. durch einen entsprechenden Aufkleber an der Außenseite des Schranks, angebracht werden.

Weblinks