Aktionen

DIN 13164

Aus Etikettenwissen

Version vom 31. Mai 2013, 09:42 Uhr von THenke (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die DIN 13164 beschreibt den "Verbandkasten B", der in Kraftfahrzeugen eingesetzt wird. Laut §35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gehört ein…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die DIN 13164 beschreibt den "Verbandkasten B", der in Kraftfahrzeugen eingesetzt wird. Laut §35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gehört ein solcher Verbandkasten zur Pflichtausstattung für PKWs in Deutschland. Eine Ausnahme sind Motorräder, für die keine Mitführpflicht besteht.

Der in Betrieben verwendete Verbandkasten C nach DIN 13157 enthält alles, was auch nach DIN 13164 vorgeschrieben ist. Darüber hinaus jedoch noch zusätzliches Verbandsmaterial.

Die DIN 13164 beschreibt Inhalt und Aussehen des Verbandskastens. Für PKW ist jedoch nur der Inhalt vorgeschrieben, so dass es angepasste Kästen, z.B. in Form von Kissen, gibt. Es gibt auch Kombitasche zusammen mit einem Warndreieck. Für Busse ist jedoch auch der Kasten selbst vorgeschrieben.

Kennzeichnung

Die Kennzeichnung bei KFZ-Verbandkästen ist nicht einheitlich. Oft ist ein weißes Kreuz aufgedruckt, je nach Farbe des Untergrunds auch grüne oder schwarze Kreuze. Typischerweise findet man auch ein Verfallsdatum auf der Außenseite, ausschlaggebend ist jedoch das Verfallsdatum auf dem Inhalt. Ein Siegel kann jedoch bei der schnellen Kontrolle helfen.

Da der Verbandkasten an unterschiedlichen Stellen im Fahrzeug aufbewahrt wird, z.B. unter dem Beifahrersitz oder in der Mulde des Reserverads, kann es sinnvoll sein den Aufbewahrungsort an einer gut sichtbaren Stelle zu markieren. Die Suche nach dem Verbandsmaterial kann sonst in Notfall wertvolle Sekunden kosten. Dafür sollte ein allgemein verständliches Rettungszeichen, z.B. nach ISO 7010 eingesetzt werden, üblicherweise ein weißes Kreuz auf grünem Grund.

Siehe auch