Aktionen

DIN 13157: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Etikettenwissen

K (Kategorie)
(→‎Siehe auch: weblinks)
 
(7 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 +
[[Datei:Verbandkasten C.png|right|kleiner Betriebsverbandkasten]]
 
Die DIN 13157 (''Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C'') legt fest, welche Art von Verbandskästen bereit zu halten sind, um die Erste Hilfe am Unfallort zu ermöglichen. Die Rechtsgrundlage hierfür bezieht sich auf die Arbeitsstättenrichtlinien [[ASR A4.3]].
 
Die DIN 13157 (''Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C'') legt fest, welche Art von Verbandskästen bereit zu halten sind, um die Erste Hilfe am Unfallort zu ermöglichen. Die Rechtsgrundlage hierfür bezieht sich auf die Arbeitsstättenrichtlinien [[ASR A4.3]].
  
Zeile 5: Zeile 6:
 
*Betriebe
 
*Betriebe
 
*Baustellen
 
*Baustellen
*Schulen  
+
*[[Schulen und Universitäten|Schulen]]
 
*Tageseinrichtungen für Kinder  
 
*Tageseinrichtungen für Kinder  
  
Zeile 11: Zeile 12:
  
 
==Inhalt==
 
==Inhalt==
Ein Verbandskasten nach DIN 13157 enthält im Wesentlichen den halben Inhalt des Verbandkastens nach DIN 13169 und wird daher auch ''kleiner Betriebsverbandkasten'' genannt. Die Füllung selbst ist bis ins Detail geregelt und kann entsprechenden Tabellen entnommen werden. Er enthält aber vor allem übliches Verbandsmaterial, eine Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen und ein Inhaltsverzeichnis.
+
Ein [http://www.erstehilfeshop.de/din-13157-verbandkoffer~n.html Verbandskasten nach DIN 13157] enthält im Wesentlichen den halben Inhalt des Verbandkastens nach DIN 13169 und wird daher auch ''kleiner Betriebsverbandkasten'' genannt. Die Füllung selbst ist bis ins Detail geregelt und kann entsprechenden Tabellen entnommen werden. Er enthält aber vor allem übliches Verbandsmaterial, eine Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen und ein Inhaltsverzeichnis.
  
 
Der Inhalt muss steril sein und mit einem Hersteller-Haltbarkeitsdatum gekennzeichnet sein. Typisch sind Haltbarkeiten zwischen 10 und 20 Jahren. Da betriebliche Verbandskästen regelmäßig überprüft werden müssen, werden sie meist mit Datumsangabe [[Siegel|versiegelt]], so dass jede Entnahme direkt sichtbar wird.  
 
Der Inhalt muss steril sein und mit einem Hersteller-Haltbarkeitsdatum gekennzeichnet sein. Typisch sind Haltbarkeiten zwischen 10 und 20 Jahren. Da betriebliche Verbandskästen regelmäßig überprüft werden müssen, werden sie meist mit Datumsangabe [[Siegel|versiegelt]], so dass jede Entnahme direkt sichtbar wird.  
Zeile 17: Zeile 18:
 
==Kennzeichnung==
 
==Kennzeichnung==
  
Erste-Hilfe-Einrichtungen sind nach [[BGV A8]] mit einem [[Rettungszeichen]] zu kennzeichnen.  
+
Erste-Hilfe-Einrichtungen sind nach [[ASR A1.3]] mit einem [[Rettungszeichen]] zu kennzeichnen.  
  
Bei Verbandskästen ist dies ein weißes Kreuz auf grünem Grund. Das bekannte rote Kreuz darf nicht verwendet werden, da es gesetzlich speziell geschützt ist. Ein weißes Kreuz auf rotem Grund wird manchmal fälschlicherweise benutzt, dabei handelt es sich jedoch um das Schweizerkreut.  
+
Bei Verbandskästen ist dies ein weißes Kreuz auf grünem Grund. Das bekannte rote Kreuz darf nicht verwendet werden, da es gesetzlich speziell geschützt ist. Ein weißes Kreuz auf rotem Grund wird manchmal fälschlicherweise benutzt, dabei handelt es sich jedoch um das Schweizerkreuz.  
  
 
Bei entsprechenden Verbandskästen ist die Kennzeichnung normalerweise direkt aufgedruckt. Wenn ein Verbandskasten nicht öffentlich einsehbar aufbewahrt wird (z.B. in einem Schrank), muss eine zusätzliche, gut sichtbare Kennzeichnung, z.B. durch einen entsprechenden Aufkleber an der Außenseite des Schranks, angebracht werden.
 
Bei entsprechenden Verbandskästen ist die Kennzeichnung normalerweise direkt aufgedruckt. Wenn ein Verbandskasten nicht öffentlich einsehbar aufbewahrt wird (z.B. in einem Schrank), muss eine zusätzliche, gut sichtbare Kennzeichnung, z.B. durch einen entsprechenden Aufkleber an der Außenseite des Schranks, angebracht werden.
 +
 +
== Siehe auch ==
 +
*[[ÖNORM Z 1020]] - österreichische Norm zu Verbandskästen
 +
 +
== Weblinks ==
 +
* [http://www.drk.de/angebote/erste-hilfe-und-rettung/erste-hilfe-online/wunden/verbandskasten-din-13157.html Befüllung des Verbandkasten DIN 13157 - C] beim Deutschen Roten Kreuz
  
 
[[Kategorie:Gesetze und Normen]]
 
[[Kategorie:Gesetze und Normen]]
Zeile 28: Zeile 35:
 
[[Kategorie: Büro und Verwaltung]]
 
[[Kategorie: Büro und Verwaltung]]
 
[[Kategorie: Arbeitssicherheit]]
 
[[Kategorie: Arbeitssicherheit]]
 +
[[Kategorie: Gesundheitsindustrie]]
 +
[[Kategorie: Rettungszeichen]]

Aktuelle Version vom 6. November 2014, 08:02 Uhr

kleiner Betriebsverbandkasten

Die DIN 13157 (Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C) legt fest, welche Art von Verbandskästen bereit zu halten sind, um die Erste Hilfe am Unfallort zu ermöglichen. Die Rechtsgrundlage hierfür bezieht sich auf die Arbeitsstättenrichtlinien ASR A4.3.

Gültigkeit

Orte, an denen Verbandskästen Klasse C bereit zu halten sind:

  • Betriebe
  • Baustellen
  • Schulen
  • Tageseinrichtungen für Kinder

Dieser Kasten der Klasse C reicht aus für Betriebe bis 50 Beschäftigte bei Verwaltungs- und Handelsbetrieben, bis 20 Beschäftigte bei Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben, und bis 10 Beschäftigte auf Baustellen. Bei Betrieben mit mehr Beschäftigten sind Verbandskästen der Klasse E (nach DIN 13169) vorgeschrieben. Da diese im Endeffekt nur den doppelten Inhalt haben, können sie aber auch durch zwei kleine Klasse C Kästen ersetzt werden.

Inhalt

Ein Verbandskasten nach DIN 13157 enthält im Wesentlichen den halben Inhalt des Verbandkastens nach DIN 13169 und wird daher auch kleiner Betriebsverbandkasten genannt. Die Füllung selbst ist bis ins Detail geregelt und kann entsprechenden Tabellen entnommen werden. Er enthält aber vor allem übliches Verbandsmaterial, eine Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen und ein Inhaltsverzeichnis.

Der Inhalt muss steril sein und mit einem Hersteller-Haltbarkeitsdatum gekennzeichnet sein. Typisch sind Haltbarkeiten zwischen 10 und 20 Jahren. Da betriebliche Verbandskästen regelmäßig überprüft werden müssen, werden sie meist mit Datumsangabe versiegelt, so dass jede Entnahme direkt sichtbar wird.

Kennzeichnung

Erste-Hilfe-Einrichtungen sind nach ASR A1.3 mit einem Rettungszeichen zu kennzeichnen.

Bei Verbandskästen ist dies ein weißes Kreuz auf grünem Grund. Das bekannte rote Kreuz darf nicht verwendet werden, da es gesetzlich speziell geschützt ist. Ein weißes Kreuz auf rotem Grund wird manchmal fälschlicherweise benutzt, dabei handelt es sich jedoch um das Schweizerkreuz.

Bei entsprechenden Verbandskästen ist die Kennzeichnung normalerweise direkt aufgedruckt. Wenn ein Verbandskasten nicht öffentlich einsehbar aufbewahrt wird (z.B. in einem Schrank), muss eine zusätzliche, gut sichtbare Kennzeichnung, z.B. durch einen entsprechenden Aufkleber an der Außenseite des Schranks, angebracht werden.

Siehe auch

Weblinks