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DIN 13157: Unterschied zwischen den Versionen

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Die DIN 13157 (''Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten C'') legt fest, welche Art von Verbandskästen bereit zu halten sind um die Erste Hilfe am Unfallort zu ermöglichen. Die Rechtsgrundlage hierfür bezieht sich auf die Arbeitsstättenrichtlinien ASR A4.3.
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Die DIN 13157 (''Erste-Hilfe-Material Verbandkasten C'') legt fest, welche Art von Verbandskästen bereit zu halten sind, um die Erste Hilfe am Unfallort zu ermöglichen. Die Rechtsgrundlage hierfür bezieht sich auf die Arbeitsstättenrichtlinien ASR A4.3.
  
 
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*Tageseinrichtungen für Kinder  
 
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Dieser Kasten der Klasse C reicht aus für Betriebe bis 50 Beschäftigten bei Verwaltungs- und Handelsbetriebe, bis 20 Beschäftigten bei Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe, und bis 10 Beschäftigten auf Baustellen. Bei Betrieben mit mehr Beschäftigten sind Verbandskästen der Klasse E (nach DIN 13169) vorgeschrieben. Da diese im Endeffekt nur den doppelten Inhalt haben, können sie aber auch durch zwei kleine Klasse C Kästen ersetzt werden.
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Dieser Kasten der Klasse C reicht aus für Betriebe bis 50 Beschäftigte bei Verwaltungs- und Handelsbetrieben, bis 20 Beschäftigte bei Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben, und bis 10 Beschäftigte auf Baustellen. Bei Betrieben mit mehr Beschäftigten sind Verbandskästen der Klasse E (nach DIN 13169) vorgeschrieben. Da diese im Endeffekt nur den doppelten Inhalt haben, können sie aber auch durch zwei kleine Klasse C Kästen ersetzt werden.
  
 
==Inhalt==
 
==Inhalt==
 
Ein Verbandskasten nach DIN 13157 enthält im Wesentlichen den halben Inhalt des Verbandkastens nach DIN 13169 und wird daher auch ''kleiner Betriebsverbandkasten'' genannt. Die Füllung selbst ist bis ins Detail geregelt und kann entsprechenden Tabellen entnommen werden. Er enthält aber vor allem übliches Verbandsmaterial, eine Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen und ein Inhaltsverzeichnis.
 
Ein Verbandskasten nach DIN 13157 enthält im Wesentlichen den halben Inhalt des Verbandkastens nach DIN 13169 und wird daher auch ''kleiner Betriebsverbandkasten'' genannt. Die Füllung selbst ist bis ins Detail geregelt und kann entsprechenden Tabellen entnommen werden. Er enthält aber vor allem übliches Verbandsmaterial, eine Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen und ein Inhaltsverzeichnis.
  
Der Inhalt muss steril sein und mit einem Hersteller-Haltbarkeitsdatum gekennzeichnet sein. Typisch sind Haltbarkeiten zwischen 10 und 20Jahren. Da betriebliche Verbandskästen regelmäßig überprüft werden müssen, werden sie meist mit Datumsangabe [[Siegel|versiegelt]], so dass jede Entnahme direkt sichtbar wird.  
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Der Inhalt muss steril sein und mit einem Hersteller-Haltbarkeitsdatum gekennzeichnet sein. Typisch sind Haltbarkeiten zwischen 10 und 20 Jahren. Da betriebliche Verbandskästen regelmäßig überprüft werden müssen, werden sie meist mit Datumsangabe [[Siegel|versiegelt]], so dass jede Entnahme direkt sichtbar wird.  
  
 
==Kennzeichnung==
 
==Kennzeichnung==
  
Erste-Hilfe-Einrichtungen sind nach [[BGV A8]] mit einem [[Rettungszeichen]] zu kennzeichnen. Bei Verbandskästen ist dies ein weisses Kreuz auf grünem Grund. Bei entsprechenden Verbandskästen ist diese Kennzeichnung normalerweise direkt aufgedruckt. Wenn ein Verbandskasten nicht öffentlich einsehbar aufbewahrt wird (z.B. in einem Schrank), muss eine zusätzliche, gut sichtbare Kennzeichnung, z.B. durch einen entsprechenden Aufkleber an der Außenseite des Schranks, angebracht werden.
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Erste-Hilfe-Einrichtungen sind nach [[BGV A8]] mit einem [[Rettungszeichen]] zu kennzeichnen. Bei Verbandskästen ist dies ein weißes Kreuz auf grünem Grund. Bei entsprechenden Verbandskästen ist diese Kennzeichnung normalerweise direkt aufgedruckt. Wenn ein Verbandskasten nicht öffentlich einsehbar aufbewahrt wird (z.B. in einem Schrank), muss eine zusätzliche, gut sichtbare Kennzeichnung, z.B. durch einen entsprechenden Aufkleber an der Außenseite des Schranks, angebracht werden.
  
 
[[Kategorie:Gesetze und Normen]]
 
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[[Kategorie:Sicherheitskennzeichnung]]
 
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Version vom 29. Mai 2013, 13:34 Uhr

Die DIN 13157 (Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C) legt fest, welche Art von Verbandskästen bereit zu halten sind, um die Erste Hilfe am Unfallort zu ermöglichen. Die Rechtsgrundlage hierfür bezieht sich auf die Arbeitsstättenrichtlinien ASR A4.3.

Gültigkeit

Orte, an denen Verbandskästen Klasse C bereit zu halten sind:

  • Betriebe
  • Baustellen
  • Schulen
  • Tageseinrichtungen für Kinder

Dieser Kasten der Klasse C reicht aus für Betriebe bis 50 Beschäftigte bei Verwaltungs- und Handelsbetrieben, bis 20 Beschäftigte bei Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben, und bis 10 Beschäftigte auf Baustellen. Bei Betrieben mit mehr Beschäftigten sind Verbandskästen der Klasse E (nach DIN 13169) vorgeschrieben. Da diese im Endeffekt nur den doppelten Inhalt haben, können sie aber auch durch zwei kleine Klasse C Kästen ersetzt werden.

Inhalt

Ein Verbandskasten nach DIN 13157 enthält im Wesentlichen den halben Inhalt des Verbandkastens nach DIN 13169 und wird daher auch kleiner Betriebsverbandkasten genannt. Die Füllung selbst ist bis ins Detail geregelt und kann entsprechenden Tabellen entnommen werden. Er enthält aber vor allem übliches Verbandsmaterial, eine Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen und ein Inhaltsverzeichnis.

Der Inhalt muss steril sein und mit einem Hersteller-Haltbarkeitsdatum gekennzeichnet sein. Typisch sind Haltbarkeiten zwischen 10 und 20 Jahren. Da betriebliche Verbandskästen regelmäßig überprüft werden müssen, werden sie meist mit Datumsangabe versiegelt, so dass jede Entnahme direkt sichtbar wird.

Kennzeichnung

Erste-Hilfe-Einrichtungen sind nach BGV A8 mit einem Rettungszeichen zu kennzeichnen. Bei Verbandskästen ist dies ein weißes Kreuz auf grünem Grund. Bei entsprechenden Verbandskästen ist diese Kennzeichnung normalerweise direkt aufgedruckt. Wenn ein Verbandskasten nicht öffentlich einsehbar aufbewahrt wird (z.B. in einem Schrank), muss eine zusätzliche, gut sichtbare Kennzeichnung, z.B. durch einen entsprechenden Aufkleber an der Außenseite des Schranks, angebracht werden.