Aktionen

DGUV Vorschrift 9

Aus Etikettenwissen

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

Im Unternehmen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen ein wichtiger Bestandteil des Unfallschutzes. Sicherheitszeichen gliedern sich in folgende Bereiche:

  • Verbotszeichen untersagen Handlungen, durch die Gefahren entstehen können.
  • Gebotszeichen schreiben ein bestimmtes Verhalten vor.
  • Warnzeichen weisen auf ein Risiko oder eine Gefahr hin.
  • Rettungszeichen kennzeichnen den Rettungs- oder Notausgang, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder der Einrichtung selbst.
  • Brandschutzzeichen kennzeichnen die Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen.

Gültigkeit

Seit 2007 sind diese Sicherheitskennzeichen gesetzlich in der ASR A1.3 (Arbeitsstättenregel für Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung) zu finden.

Seit März 2013 ist die überarbeitete ASR A1.3 in Kraft, die die BGV A8 ablöst. Seitdem ist die Kennzeichnung nach internationaler Norm ISO 7010 für alle deutschen Betriebe maßgeblich.

Weblinks