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DGUV Vorschrift 9: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit 2007 sind diese [[Sicherheitskennzeichen]] gesetzlich in der [[ASR A1.3]] (Arbeitsstättenregel für Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung) wiederzufinden.
 
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==Weblinks==
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*[http://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/BG-Vorschriften/bgva8_Sicherheits-_und_Gesundheitsschutzkennzeichnung_am_Arbeitsplatz_BGM.pdf Originaltext des BGV A8 (PDF)]
  
 
[[Kategorie:Gesetze und Normen]]
 
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<metadesc>BGV A8 - Die Verordnung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz.</metadesc>
 
<metadesc>BGV A8 - Die Verordnung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz.</metadesc>

Version vom 10. Mai 2013, 10:40 Uhr

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

Im Unternehmen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen ein wichtiger Bestandteil des Unfallschutzes. Sicherheitszeichen gliedern sich in folgende Bereiche:

  • Verbotszeichen untersagen Handlungen, durch die Gefahren entstehen können.
  • Gebotszeichen schreiben ein bestimmtes Verhalten vor.
  • Warnzeichen weisen auf ein Risiko oder einer Gefahr hin.
  • Rettungszeichen kennzeichnen den Rettungs- oder Notausgang, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder eine Einrichtung selbst.
  • Brandschutzzeichen kennzeichnen die Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen.

Seit 2007 sind diese Sicherheitskennzeichen gesetzlich in der ASR A1.3 (Arbeitsstättenregel für Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung) wiederzufinden.

Weblinks