DGUV Vorschrift 9: Unterschied zwischen den Versionen
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<metadesc>BGV A8 - Die Verordnung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz.</metadesc> | <metadesc>BGV A8 - Die Verordnung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz.</metadesc> |
Version vom 10. Mai 2013, 10:40 Uhr
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
Im Unternehmen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen ein wichtiger Bestandteil des Unfallschutzes. Sicherheitszeichen gliedern sich in folgende Bereiche:
- Verbotszeichen untersagen Handlungen, durch die Gefahren entstehen können.
- Gebotszeichen schreiben ein bestimmtes Verhalten vor.
- Warnzeichen weisen auf ein Risiko oder einer Gefahr hin.
- Rettungszeichen kennzeichnen den Rettungs- oder Notausgang, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder eine Einrichtung selbst.
- Brandschutzzeichen kennzeichnen die Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen.
Seit 2007 sind diese Sicherheitskennzeichen gesetzlich in der ASR A1.3 (Arbeitsstättenregel für Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung) wiederzufinden.
Weblinks