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DGUV Vorschrift 3: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Etikettenwissen

K (THenke verschob Seite BGV A3 nach DGUV Vorschrift 3)
(kein Unterschied)

Version vom 29. April 2014, 09:08 Uhr

Die DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (ehemals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in einem Unternehmen ausschließlich von einer Elektrofachkraft (oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft) errichtet, geändert und instand gehalten werden dürfen. Dafür hat der jeweilige Unternehmer Sorge zu tragen und die elektrotechnischen Regeln müssen dabei Beachtung finden.

Des Weiteren hat der Unternehmer die Pflicht, elektrische Anlagen und Betriebsmittel alle 2 Jahre zu überprüfen. Dazu gehören beispielsweise auch Kaffeemaschinen, Drucker und Schreibtischlampen. Geprüfte Geräte werden mit einer Prüfplakette gekennzeichnet, um die Prüfung zu dokumentieren und den nächsten Prüftermin am Gerät ersichtlich zu machen.

Siehe auch

Prüfplakette