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DGUV Test-Zeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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Das DGUV Test-Zeichen ist ein freiwilliges Prüfzeichen, das 1984 unter dem Namen BG-Zeichen eingeführt wurde. Das Bestehen der Prüfung durch eine Zertifizierungsstelle bestätigt, dass Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt werden. Vergebende Stelle ist die ''Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung'' (DGUV)
 
Das DGUV Test-Zeichen ist ein freiwilliges Prüfzeichen, das 1984 unter dem Namen BG-Zeichen eingeführt wurde. Das Bestehen der Prüfung durch eine Zertifizierungsstelle bestätigt, dass Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt werden. Vergebende Stelle ist die ''Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung'' (DGUV)
  
Ein DGUV Test-Zertifikat muss spätestens alle fünf Jahre erneuert werden. So soll Aktualität und gleichbleibende Qualität sichergestellt werden.
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Ein DGUV Test-Zertifikat muss spätestens alle fünf Jahre erneuert werden. So sollen Aktualität und gleichbleibende Qualität sichergestellt werden.
  
Jedes Prüfzeichen enthält die Prüfstelle als Kürzel und eine Zertifikatsnummer. Zusätzlich können Zeichenzusätze, wie z.B. ergonomisch, auf durchgeführte weitergehende Prüfungen hinweisen.
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Jedes Prüfzeichen enthält die Prüfstelle als Kürzel und eine Zertifikatsnummer. Ergänzend können Zeichenzusätze wie z.B. ''ergonomisch'' auf über die Mindestanforderungen hinausgehende Prüfungen hinweisen.
  
 
== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==

Version vom 27. Februar 2014, 16:11 Uhr

Das DGUV Test-Zeichen ist ein freiwilliges Prüfzeichen, das 1984 unter dem Namen BG-Zeichen eingeführt wurde. Das Bestehen der Prüfung durch eine Zertifizierungsstelle bestätigt, dass Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt werden. Vergebende Stelle ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Ein DGUV Test-Zertifikat muss spätestens alle fünf Jahre erneuert werden. So sollen Aktualität und gleichbleibende Qualität sichergestellt werden.

Jedes Prüfzeichen enthält die Prüfstelle als Kürzel und eine Zertifikatsnummer. Ergänzend können Zeichenzusätze wie z.B. ergonomisch auf über die Mindestanforderungen hinausgehende Prüfungen hinweisen.

Siehe auch

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