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DGUV Information 204-22: Unterschied zwischen den Versionen

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Die DGUV Information 204-22 ''Erste Hilfe im Betrieb'' (ehemals BGI 509, bzw. GUV-I 509) ist eine Berufsgenossenschaftliche Information ohne bindenden Charakter. In ihr werden diverse andere Vorschriften berücksichtigt, inkl. der ASR und BGV. Dies dient der umfassenden Aufklärung der Arbeitgeber über alle ihre Pflichten im Bereich Erste Hilfe.
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Die DGUV Information 204-22 ''Erste Hilfe im Betrieb'' (ehemals BGI 509, bzw. GUV-I 509) ist eine Berufsgenossenschaftliche Information ohne bindenden Charakter. In ihr werden diverse andere Vorschriften berücksichtigt, inkl. der [[ASR]] und [[BGV]]. Dies dient der umfassenden Aufklärung der Arbeitgeber über alle ihre Pflichten im Bereich Erste Hilfe.
  
 
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Aktuelle Version vom 29. April 2014, 10:24 Uhr

Die DGUV Information 204-22 Erste Hilfe im Betrieb (ehemals BGI 509, bzw. GUV-I 509) ist eine Berufsgenossenschaftliche Information ohne bindenden Charakter. In ihr werden diverse andere Vorschriften berücksichtigt, inkl. der ASR und BGV. Dies dient der umfassenden Aufklärung der Arbeitgeber über alle ihre Pflichten im Bereich Erste Hilfe.

Kennzeichnung

In Abschnitt 5.7 wird die Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Einrichtungen behandelt. Hierzu heißt es: Einrichtungen der Ersten Hilfe sind zu kennzeichnen, damit sie leicht und schnell auffindbar sind und ihr Zweck eindeutig bestimmt ist. Rechtsgrundlage hierzu ist die ASR A1.3.

Siehe auch

Weblinks