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CE-Kennzeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit einem CE-Kennzeichen dokumentieren Sie Ihren Sicherheits-Standard der Kategorie I in dem in den EG-Richtlinien vorgesehenen Konformitätsbewertungs-Verfahren.
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Ein CE-Kennzeichen dokumentiert die Sicherheit von Elektrogeräten und ähnlichen Produkten für den freien Handel innerhalb der europäischen Union. Ein Hersteller bestätigt mit der Aufbringung der CE-Kennzeichnung, dass sein Produkt den produkteigenen geltenden europäischen Richtlinien entspricht.
Ein Hersteller bestätigt mit der Aufbringung der CE-Kennzeichnung, dass sein Produkt den produkteigenen geltenden europäischen Richtlinien entspricht.
 
  
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Das CE-[[Logo]] ist, nach verschiedenen Übersetzungsversuchen, seit 1994 lediglich ein grafisches Symbol und der Verbraucher bekommt erst durch eine vierstellige Identifikationsnummer die Gewissheit, dass das Produkt durch eine unabhängige Organisationen gepfürt wurde. Rechtlich gesehen ist das Vorhandensein der CE-Kennzeichnung kein Gütesiegel.
  
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*Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG)
 
*Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG)
  
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<metadesc>Ein Artikel über CE-Kennzeichen. Eine kurze Definition dieser Produktkennzeichen und auf welchen Produkten diese eingesetzt werden.</metadesc>
 

Aktuelle Version vom 11. August 2014, 14:57 Uhr

Datei:Ce-aluminium.jpg
CE-Zeichen aus Aluminium mit Bohrungen

Ein CE-Kennzeichen dokumentiert die Sicherheit von Elektrogeräten und ähnlichen Produkten für den freien Handel innerhalb der europäischen Union. Ein Hersteller bestätigt mit der Aufbringung der CE-Kennzeichnung, dass sein Produkt den produkteigenen geltenden europäischen Richtlinien entspricht.

Einsatz

Das CE-Logo ist, nach verschiedenen Übersetzungsversuchen, seit 1994 lediglich ein grafisches Symbol und der Verbraucher bekommt erst durch eine vierstellige Identifikationsnummer die Gewissheit, dass das Produkt durch eine unabhängige Organisationen gepfürt wurde. Rechtlich gesehen ist das Vorhandensein der CE-Kennzeichnung kein Gütesiegel.

In erster Linie wurde die CE-Kennzeichnung geschaffen, um den Verbrauchern sichere Produkte zu gewährleisten. Diese Regelung umfasst die 30 Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums.

Ein CE-Zeichen darf nur an Produkten angebracht werden, für die es spezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften gibt.

Material

Datei:Ce-zeichen.jpg
CE-Zeichen aus Folie

Die CE-Kennzeichnung wird meist direkt auf das Produkt, die Umverpackung oder die Begleitpapiere gedruckt. Falls dies nicht möglich ist, gibt es noch die Variante, eine Kennzeichnung aus Folie oder Aluminium aufzubringen. Dies hängt vom jeweiligen Produkt ab. Allerdings muss das CE-Kennzeichen gut sichtbar, lesbar und vor allem dauerhaft am Produkt zu finden sein.

Einsatzgebiete

Für die hier aufgelisteten Produktgruppen und Einsatzgebiete gibt es europäische Richtlinien:

  • Kühl- und Gefriergeräte im Haushalt (96/57/EG),
  • Elektrische Betriebsmittel (2006/95/EG),
  • Einfache Druckbehälter (2009/105/EG),
  • Spielzeug (2009/48/EG),
  • Bauprodukte (89/106/EWG),
  • Elektromagnetische Verträglichkeit (von Elektro- und Elektronikprodukten, 89/336/EWG, seit 19. Juli 2009 2004/108/EG)
  • Persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG)
  • Nichtselbsttätige Waagen (90/384/EWG, novelliert durch 2009/23/EG ab 5. Juni 2009),
  • Aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG, novelliert durch 2007/47/EG per 21. März 2010),
  • Gasverbrauchseinrichtungen (90/396/EWG),
  • Warmwasserheizkessel (92/42/EWG),
  • Explosivstoffe für zivile Zwecke (93/15/EWG),
  • pyrotechnische Gegenstände (2007/23/EG),
  • Medizinprodukte (93/42/EWG, novelliert durch 2007/47/EG per 21. März 2010),
  • Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (94/9/EG),
  • Sportboote (2003/44/EG (verändert die 94/25/EG) − siehe auch: CE-Seetauglichkeitseinstufung),
  • Aufzüge (95/16/EG),
  • Druckgeräte (97/23/EG),
  • Maschinen (Maschinenrichtlinie 98/37/EG, seit 29. Dezember 2009 2006/42/EG),
  • In-vitro-Diagnostika (Richtlinie 98/79/EG),
  • Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (99/5/EG),
  • Seilbahnen für den Personenverkehr (2000/9/EG)
  • Messgeräte (2004/22/EG)
  • Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG)

Siehe auch