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Aufkleber in Apotheken

Aus Etikettenwissen

Version vom 8. April 2014, 14:10 Uhr von THenke (Diskussion | Beiträge) (Kategorie)
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In Apotheken werden häufig Inhaltsstoffe durch Aufkleber ausgezeichnet und Blindenschriftetiketten verwendet, um den gültigen Vorschriften gerecht zu werden. Außerdem sind Korrekturaufkleber auf Rezepten erlaubt.

Das Korrekturetikett

Apothekenetiketten sind in der Vergangenheit ein umstrittenes Thema gewesen. Dürfen Apotheker Rezepte mit Fehlern korrigieren? Seit März 2012 ist es zumindest zum Teil geregelt. Korrekturaufkleber sind offiziell erlaubt. (Beschrieben in der Technischen Anlage 2 der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 Absatz 3 SGB V)

Die Korrekturetiketten müssen folgende Inhalte/Felder aufweisen:

  • IK-Nummer/Apotheken-Nummer
  • Zuzahlung
  • Gesamt-Brutto
  • drei Verordnungszeilen

Beim Aufkleber müssen die Abmessungen der Felder dem verbindlichen Muster der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung entsprechen. Die Aufkleber dürfen ausschließlich zur Fehlerkorrektur eingesetzt werden und müssen fest auf dem Rezept verklebt sein. Die Unterschrift des Apothekers muss auf Rezept und Korrekturetikett zu sehen sein.

Das Informationsetikett

Der Aufkleber dient dem Arzt, dem Apotheker, vor allem aber dem Patienten als Informationsträger für Inhaltsstoffe, Dosierung, Art und Dauer der Anwendung. Auf diesen Etiketten sind auch häufig auch das Apothekenzeichen und der Name das Apotheke aufgedruckt. So fungieren sie als Informations- und Werbeetikett.

Das Blindenschriftetikett

Blindenschrift auf einer Medikamentenverpackung

Eine Produktkennzeichnung für sehbehinderte Menschen ist vor allem auf Arzneimittelverpackungen seit dem 01.09.2006 Vorschrift.

Siehe dazu: Blindenschriftetiketten

Material

Für Apotheken-Etiketten werden verschiedene Materialien wie Papier weiß glänzend, Papier weiß matt, PE-Kunststoff in weiß oder in transparent verwendet. Vor allem das Korrekturetikett muss eine Maschinenlesbarkeit gewährleisten.

Das Apothekensiegel

Das Apothekensiegel ist ein Qualitätszertifikat für Apotheken, die sich bestimmten Prüfkriterien unterzogen haben und vom zuständigen Ausschuss in Folge die Erlaubnis erhielten, ein entsprechendes Siegel verwenden zu dürfen. So können sich Verbraucher orientieren. Die Prüfkriterien gliedern sich in zwei Bereiche:

  • Kriterien einer aktiven, fachlich kompetenten und einfühlenden Beratung
  • Qualitätsrelevante Sachkriterien