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Aufkleber in Apotheken

Aus Etikettenwissen

Version vom 8. Mai 2013, 14:29 Uhr von THenke (Diskussion | Beiträge)
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Das Korrekturetikett
Apothekenetiketten sind in der Vergangenheit ein umstrittenes Thema gewesen. Dürfen Apotheker Rezepte mit Fehlern korrigieren? Seit März 2012 ist es zumindest zum Teil geregelt. Korrekturaufkleber sind offiziell erlaubt. (Beschrieben in der Technischen Anlage 2 der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 Absatz 3 SGB V)

Die Korrekturetiketten müssen folgende Inhalte/Felder aufweisen:

  • IK-Nummer/Apotheken-Nummer
  • Zuzahlung
  • Gesamt-Brutto
  • drei Verordnungszeilen

Beim Aufkleber müssen die Abmessungen der Felder dem verbindlichen Muster der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung entsprechen. Die Aufkleber dürfen ausschließlich zur Fehlerkorrektur eingesetzt werden und müssen fest auf dem Rezept verklebt sein. Die Unterschrift des Apothekers muss auf Rezept und Korrekturetikett zu sehen sein.

Das Informationsetikett
Der Aufkleber dient dem Arzt, dem Apotheker, vor allem aber dem Patienten als Informationsträger für Inhaltsstoffe, Dosierung, Art und Dauer der Anwendung. Auf diesen Etiketten sind auch häufig schon mal das Apothekenzeichen und der Name das Apotheke mit aufgedruckt. So fungieren sie als Informationsetikett und Werbeetikett.

Material

Für Apotheken-Etiketten werden verschiedenen Materialen wie Papier weiß glänzend, Papier weiß matt, PE-Kunststoff in weiß oder in transparent verwendet. Vor allem das Korrekturetikett muss in eine Maschinenlesbarkeit gewährleisten.

Das ApothekenSiegel

Das Apothekensiegel ist ein Qualitätszertifikat für Apotheken die sich Prüfkriterien unterzogen haben und vom Ausschuss dann ein entsprechendes Siegel Verwenden dürfen. So können sich Verbraucher orientieren. Die Prüfkriterien gliedern sich in zwei Bereiche

  • Kriterien einer aktiven, fachlich kompetenten und einfühlenden Beratung
  • Qualitätsrelevante Sachkriterien