Aktionen

Asbest-Symbol

Aus Etikettenwissen

Version vom 26. September 2014, 11:42 Uhr von THenke (Diskussion | Beiträge) (→‎Asbest Kennzeichnung)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Asbest Symbol nach REACH zur Kennzeichnung asbesthaltiger Erzeugnisse

Asbest ist ein natürlich vorkommendes faserförmiges Silikat-Mineral. Es wurde lange Zeit als feuerfestes Baumaterial verwendet und findet sich unter Umständen in alten Dacheindeckungen, Elektrogeräten und Dichtungen. Seit 1993 ist in Deutschland die Herstellung und Verwendung von Asbest verboten. Es gilt als Gefahrstoff und muss daher entsprechend gekennzeichnet werden.

Der Markenname Eternit wird immer noch teilweise als Synonym für Asbestplatten verwendet, obwohl der Hersteller schon lange keine asbesthaltigen Platten mehr produziert.

Asbest Kennzeichnung

Die Kennzeichnung von asbesthaltiger Erzeugnissen ist in der GefStoffV und in der europäischen REACH Verordnung, (EG) Nr. 1907/2006, geregelt.

Danach müssen alle asbesthaltigen Erzeugnisse, auch in kleinsten Liefereinheiten, gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss mindestens 5cm hoch und 2,5cm breit sein. Sie enthält ein weißes "a" auf schwarzem Grund und einen Text auf weißem oder rotem Grund.

Dabei muss bei allen verpackten Asbestprodukten die Kennzeichnung deutlich sichtbar und nicht verwischbar auf der Verpackung angebracht sein. Bei Entnahme einzelner Produkte müssen auch diese auf jeder kleinsten Liefereinheit gekennzeichnet werden.

Bei unverpackten Asbestprodukten ist die Kennzeichnung direkt auf dem Produkt anzubringen.

Die Kennzeichnung muss in der Amtssprache des Landes verfasst sein, in dem die Produkte verkauft werden.

Siehe auch

Weblinks