Aktionen

ASR A4.3: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Etikettenwissen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A4.3 beschreibt die technischen Regeln für Arbeitsstätten in Hinsicht auf Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur …“)
 
K (interne Verlinkung)
Zeile 1: Zeile 1:
Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A4.3 beschreibt die technischen Regeln für Arbeitsstätten in Hinsicht auf Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe. Sie ist seit Januar 2011 in Kraft und ist gültig für alle Betriebe, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen.
+
Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A4.3 beschreibt die technischen Regeln für Arbeitsstätten in Hinsicht auf Erste-Hilfe-Räume, Mittel und [[Erste-Hilfe-Einrichtungen|Einrichtungen zur Ersten Hilfe]]. Sie ist seit Januar 2011 in Kraft und ist gültig für alle Betriebe, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen.
  
 
==Inhalt==
 
==Inhalt==
Zeile 7: Zeile 7:
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
  
*[[DIN 13157]]
+
*[[DIN 13157|Verbandkasten C]]
*[[DIN 13169]]
+
*[[DIN 13169|Verbandkasten E]]
 
*[[Rettungszeichen]]
 
*[[Rettungszeichen]]

Version vom 31. Mai 2013, 09:26 Uhr

Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A4.3 beschreibt die technischen Regeln für Arbeitsstätten in Hinsicht auf Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe. Sie ist seit Januar 2011 in Kraft und ist gültig für alle Betriebe, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen.

Inhalt

Die ASR A4.3 löst die vorherigen Regeln ASR 38/2 "Sanitätsräume" und ASR 39/1, 3 "Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" ab. Sie gibt unter anderem die Inhalte und die Bereitstellungsmengen von betrieblichen Verbandskästen vor. Dazu definiert sie zuerst die benötigtgen Begriffe und beschreibt Einrichtungen zur Ersten Hilfe wie z.B. Meldeeinrichtungen, Rettungstransportmittel, Rettungsgeräte und Erste-Hilfe-Räume. Zur Kennzeichnung verweist sie auf die ASR A1.3 und die ASR A2.3.

Siehe auch