ASR A3.4/3: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Etikettenwissen
THenke (Diskussion | Beiträge) K (interne Verlinkung) |
THenke (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
− | *[[BGR 216|Berufsgenossenschaftliche Regeln für Optische Sicherheitsleitsysteme und Sicherheitsbeleuchtung]] | + | * [[BGR 216|Berufsgenossenschaftliche Regeln für Optische Sicherheitsleitsysteme und Sicherheitsbeleuchtung]] |
− | *[[Nachleuchtende Folie]] | + | * [[Nachleuchtende Folie]] |
+ | * [[ASR V3a.2|ASR V3a.2 - Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten]] | ||
[[Kategorie:Gesetze und Normen]] | [[Kategorie:Gesetze und Normen]] |
Aktuelle Version vom 13. Februar 2015, 13:02 Uhr
Technische Regeln für Arbeitsstätten: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
Die ASR A3.4 legt dar, wann eine Sicherheitsbeleuchtung oder ein optisches Sicherheitsleitsystem in einem Unternehmen erforderlich sein kann. Ob eine Sicherheitsbeleuchtung oder ein optisches Sicherheitsleitsystem erforderlich ist (anstatt einer reinen Kennzeichnung) definiert die ASR A3.4. In ihr ist auch nachzulesen, welche lichttechnischen Anforderungen von
- Sicherheitsbeleuchtung
- Lang nachleuchtenden Leitsystemen
- Elektrischen Sicherheitsleitsystemen
vorliegen müssen.
Siehe auch
- Berufsgenossenschaftliche Regeln für Optische Sicherheitsleitsysteme und Sicherheitsbeleuchtung
- Nachleuchtende Folie
- ASR V3a.2 - Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten