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ASR A2.3

Aus Etikettenwissen

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Die ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan hat ihren Geltungsbereich beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen in Gebäuden. Auch regelt diese Arbeitsstättenregel das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, um bei Gefahr das Unternehmen sicher verlassen zu können. Einer der Schwerpunkte liegt in den konkreten Vorgaben für Flucht- und Rettungswege.

  • Maximallänge des Fluchtweges
  • Mindestbreite des Fluchtweges
  • Mindesthöhe des Fluchtweges

Zudem konkretisiert sie auch die benötigte Ausstattung von Fluchttüren und Notausstiegen. Um diese Anforderungen umzusetzen, ist eine Kennzeichnung dieser Flucht- und Rettungswege nach ASR A1.3 erforderlich.

Siehe auch

Weblinks