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ASR A2.3: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Etikettenwissen

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== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
*[[ASR A1.8|Technischen Regeln für Arbeitsstätten in Bezug auf Vekehrswege]]
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* [[ASR A1.8|Technischen Regeln für Arbeitsstätten in Bezug auf Vekehrswege]]
*[[ASR A2.2|Maßnahmen gegen Brände]]
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* [[ASR A2.2|Maßnahmen gegen Brände]]
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* [[ASR V3a.2|ASR V3a.2 - Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten]]
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==

Aktuelle Version vom 13. Februar 2015, 13:01 Uhr

Die ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan hat ihren Geltungsbereich beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen in Gebäuden. Auch regelt diese Arbeitsstättenregel das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, um bei Gefahr das Unternehmen sicher verlassen zu können. Einer der Schwerpunkte liegt in den konkreten Vorgaben für Flucht- und Rettungswege.

  • Maximallänge des Fluchtweges
  • Mindestbreite des Fluchtweges
  • Mindesthöhe des Fluchtweges

Zudem konkretisiert sie auch die benötigte Ausstattung von Fluchttüren und Notausstiegen. Um diese Anforderungen umzusetzen, ist eine Kennzeichnung dieser Flucht- und Rettungswege nach ASR A1.3 erforderlich.

Siehe auch

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