Aktionen

ASR A1.8

Aus Etikettenwissen

The printable version is no longer supported and may have rendering errors. Please update your browser bookmarks and please use the default browser print function instead.

Die ASR A1.8 gibt die Technischen Regeln für Arbeitsstätten in Bezug auf Vekehrswege vor. Dazu gehören unter anderem Treppen, feste Leitern und Laderampen.

In Abschnitt 4.4 Kennzeichnung und Abgrenzung von Verkehrswegen bezieht sie sich auf die ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung und verlangt eine deutlich erkennbare Kennzeichnung, wenn sich mögliche Gefahren nicht technisch vermeiden lassen. Dies gilt z.B. bei ausgelaufenen Flüssigkeiten, die mit einem Schild "Vorsicht Rutschgefahr" gekennzeichnet werden sollten.

Siehe auch

Weblinks