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ASR A1.3: Unterschied zwischen den Versionen

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==Technische Regeln für Arbeitsstätten: Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung==
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[[Datei:Allgemeines Warnzeichen.png|right|150px|Warnzeichen nach ASR A1.3]]
Die ASR A1.3 wurde für Mitarbeiter in Unternehmen verfasst und konkretisiert die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Kennzeichen nach dieser [[Norm]] werden eingesetzt, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit der Menschen innerhalb einer Firma nicht durch eine organisatorische oder technische Maßnahme vermieden werden. Es wird empfohlen [http://www.kroschke.com/rettungszeichen Flucht- und Rettungswege] nach dieser Arbeitsstättenregel auszustatten. (Ausnahmen dazu finden sich in der [[BGV A8]]) Die Gestaltung der Flucht- und Rettungspläne ist außerdem in der ASR geregelt. Sie finden Sie unter §4 Absatz 4.
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Die ASR A1.3 ''[[Technische Regeln für Arbeitsstätten]]'' - ''Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung'' wird vom Ausschuss für Arbeitsstätte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegeben. Sie dient dazu die Anforderungen der [[Arbeitsstättenverordnung]], welche auf dem [[Arbeitsschutzgesetz]] fußt, zu konkretisieren.
Unterscheidungsmerkmal zu den [[Sicherheitskennzeichen]] aus der BGV A8 sind vor allem die Optik der [[Piktogramm]]e für:
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Kennzeichen nach dieser Regelung werden dann eingesetzt, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit der Menschen innerhalb einer Firma nicht durch organisatorische oder technische Maßnahmen vermieden werden können.  
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== Gültigkeit ==
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[[Datei:M004_Augenschutz_ISO7010.png|right|100px|Gebotszeichen nach ASR A1.3]]
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Die ASR selbst hat keinen Gesetzescharakter, jedoch gilt hier die "Vermutungswirkung". Dies bedeutet, "bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind." (Quelle: ASR, Einleitung).
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Die ASR A1.3 wurde im Februar 2013 überarbeitet. Diese aktuelle Fassung ist eine Anpassung an die Vorgaben der [[DIN EN ISO 7010]], welche international einheitliche Sicherheitszeichen zum Ziel hat. Nur vereinzelte Zeichen, die nicht in der ISO 7010 enthalten sind, wurden weiterhin aus der [[DIN 4844]] übernommen. Dies gilt z.B. für das Gebotszeichen ''WSM001 Rettungsweste benutzen''.
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=== DGUV Vorschrift 9 ===
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Die von den Berufsgenossenschaften herausgegebenen ''Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften'' ([[UVV|BGV]]) ''zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz'' ([[DGUV Vorschrift 9]], ehemals BGV A8) dienten ursprünglich der einheitlichen Regelung der Sicherheitskennzeichnung. Inzwischen wurden sie teilweise von den Berufsgenossenschaften außer Kraft gesetzt, da "die wesentlichen Inhalte dieser Unfallverhütungsvorschriften durch das staatliche Arbeitsschutzrecht abgedeckt sind".
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Im Allgemeinen kann man davon ausgehen, dass die Kennzeichnung nach ASR A1.3 und nach ISO 7010 dem Stand der Technik entspricht. Die [[DGUV Vorschrift 9]] ist bis auf wenige Ausnahmen (z.B. in der Landwirtschaft) hinfällig.
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=== Umsetzung ===
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[[Datei:Rettungssymbolkombinationen links ISO7010.png|right|150px|Rettungszeichen nach ASR A1.3]]
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Die sofortige Umstellung aller Sicherheitskennzeichnungen ist '''nicht''' notwendig. Jedoch sollte stets geprüft werden, ob mit der vorhandenen Kennzeichnung das gleiche Schutzniveau erreicht wird.
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Die vorhandene Beschilderung darf auch mit den alten Zeichen ergänzt oder ersetzt werden. Bei Neubauten oder größeren Umbauten sollte jedoch in jedem Fall die aktuelle Norm verwendet werden.
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Wichtig ist in jedem Fall die betriebsweit einheitliche Umstellung. Wenn ein Betrieb auf die neuen Zeichen umgestellt wird, sollte dies am Stück erfolgen. Mischbeschilderungen sind außerhalb von Übergangsregelungen zu vermeiden.
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== Inhalt ==
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[[Datei:F001 Feuerlöscher ISO7010.png|right|150px|Brandschutzzeichen nach ASR A1.3]]
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Die ASR A1.3 besteht aus den Kapiteln:
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# Zielstellung
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# Anwendungsbereich
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# Begriffsbestimmungen
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# Allgemeines
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# Kennzeichnung
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# Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen
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# Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen
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# Anhang 1 – 3
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Dabei werden grundlegende Vorgaben für verschiedene Gruppen von Sicherheitszeichen definiert:
 
*[[Verbotszeichen|Verbotsschilder]]
 
*[[Verbotszeichen|Verbotsschilder]]
 
*[[Gebotszeichen|Gebotsschilder]]
 
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*[[Brandschutzzeichen]]
 
*[[Brandschutzzeichen]]
 
*[[Gefahrensymbole]]
 
*[[Gefahrensymbole]]
 
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Es werden unter anderem [[Signalfarben|Farben]], Formen und [[Erkennungsweiten]] festgelegt. Für die Praxis besonders relevant ist Anhang 1, in dem die zu verwendeten Sicherheitszeichen definiert werden.
== Gültigkeit ==
 
Am 13.03.2013 ist die ASR A1.3 in überarbeiteter Form in Kraft getreten. Seit diesem Tag ist die Kennzeichnung nach [[ISO 7010]] in deutschen Betrieben maßgeblich. Die [[BGV A8]] ist bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Landwirtschaft) hinfällig.
 
  
 
== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
*[[ASR A2.3|ASR A2.3 - Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan]]
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* [[ASR A2.3|ASR A2.3 - Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan]]
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* [[ASR V3a.2|ASR V3a.2 - Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten]]
  
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==
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[[Kategorie: Arbeitssicherheit]]
 
[[Kategorie: Arbeitssicherheit]]
 
[[Kategorie: Gesetze zum Arbeitsschutz]]
 
[[Kategorie: Gesetze zum Arbeitsschutz]]
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[[Kategorie: ISO 7010]]
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[[Kategorie: Rettungszeichen]]
  
 
<metadesc>ASR A1.3: Technische Regeln für Arbeitsstätten: Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung</metadesc>
 
<metadesc>ASR A1.3: Technische Regeln für Arbeitsstätten: Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung</metadesc>

Aktuelle Version vom 24. August 2018, 12:41 Uhr

Warnzeichen nach ASR A1.3

Die ASR A1.3 Technische Regeln für Arbeitsstätten - Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung wird vom Ausschuss für Arbeitsstätte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegeben. Sie dient dazu die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, welche auf dem Arbeitsschutzgesetz fußt, zu konkretisieren.

Kennzeichen nach dieser Regelung werden dann eingesetzt, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit der Menschen innerhalb einer Firma nicht durch organisatorische oder technische Maßnahmen vermieden werden können.

Gültigkeit

Gebotszeichen nach ASR A1.3

Die ASR selbst hat keinen Gesetzescharakter, jedoch gilt hier die "Vermutungswirkung". Dies bedeutet, "bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind." (Quelle: ASR, Einleitung).

Die ASR A1.3 wurde im Februar 2013 überarbeitet. Diese aktuelle Fassung ist eine Anpassung an die Vorgaben der DIN EN ISO 7010, welche international einheitliche Sicherheitszeichen zum Ziel hat. Nur vereinzelte Zeichen, die nicht in der ISO 7010 enthalten sind, wurden weiterhin aus der DIN 4844 übernommen. Dies gilt z.B. für das Gebotszeichen WSM001 Rettungsweste benutzen.

DGUV Vorschrift 9

Die von den Berufsgenossenschaften herausgegebenen Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (DGUV Vorschrift 9, ehemals BGV A8) dienten ursprünglich der einheitlichen Regelung der Sicherheitskennzeichnung. Inzwischen wurden sie teilweise von den Berufsgenossenschaften außer Kraft gesetzt, da "die wesentlichen Inhalte dieser Unfallverhütungsvorschriften durch das staatliche Arbeitsschutzrecht abgedeckt sind".

Im Allgemeinen kann man davon ausgehen, dass die Kennzeichnung nach ASR A1.3 und nach ISO 7010 dem Stand der Technik entspricht. Die DGUV Vorschrift 9 ist bis auf wenige Ausnahmen (z.B. in der Landwirtschaft) hinfällig.

Umsetzung

Rettungszeichen nach ASR A1.3

Die sofortige Umstellung aller Sicherheitskennzeichnungen ist nicht notwendig. Jedoch sollte stets geprüft werden, ob mit der vorhandenen Kennzeichnung das gleiche Schutzniveau erreicht wird.

Die vorhandene Beschilderung darf auch mit den alten Zeichen ergänzt oder ersetzt werden. Bei Neubauten oder größeren Umbauten sollte jedoch in jedem Fall die aktuelle Norm verwendet werden.

Wichtig ist in jedem Fall die betriebsweit einheitliche Umstellung. Wenn ein Betrieb auf die neuen Zeichen umgestellt wird, sollte dies am Stück erfolgen. Mischbeschilderungen sind außerhalb von Übergangsregelungen zu vermeiden.

Inhalt

Brandschutzzeichen nach ASR A1.3

Die ASR A1.3 besteht aus den Kapiteln:

  1. Zielstellung
  2. Anwendungsbereich
  3. Begriffsbestimmungen
  4. Allgemeines
  5. Kennzeichnung
  6. Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen
  7. Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen
  8. Anhang 1 – 3

Dabei werden grundlegende Vorgaben für verschiedene Gruppen von Sicherheitszeichen definiert:

Es werden unter anderem Farben, Formen und Erkennungsweiten festgelegt. Für die Praxis besonders relevant ist Anhang 1, in dem die zu verwendeten Sicherheitszeichen definiert werden.

Siehe auch

Weblinks