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ADR

Aus Etikettenwissen

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Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) regelt die Verpackung, Ladungssicherheit und die Kennzeichnung von gefährlichen Gütern im Straßenverkehr.

Geschichte

1957 in Genf beschlossen, ist das ADR seit 1968 in Kraft. Ursprünglich wurde es jeweils in nationales Recht umgesetzt, inzwischen ist das ADR in Form einer EU-Verordnung europaweit rechtsgültig. In zweijähriger Frequenz wird das ADR überarbeitet und an aktuelle Anforderungen angepasst. Beispielsweise existieren das ADR 2011 und das ADR 2013.

Aufbau

Das ADR besteht aus neun Teilen:

  1. Allgemeine Bestimmungen
  2. Einteilung / Klassifizierung
  3. Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen in Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen
  4. Bestimmungen zu Verpackungen
  5. Sendungsverfahren
  6. Vorschriften für den Bau und Prüfung von Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks
  7. Bestimmungen betreffend die Beförderungsbedingungen, Beladen, Entladen und Handhabung
  8. Voraussetzungen für die Fahrzeug-Besatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb und die Dokumentation
  9. Anforderungen an den Bau und die Zulassung von Fahrzeugen

Regelungen

Das ADR regelt die Einstufung von Gütern, die Kennzeichnung und die Dokumentation, aber auch den Bau von Behältern und Erfordernisse zu Sachkenntnis.

Siehe auch