92/58/EWG
Aus Etikettenwissen
Die Richtline 92/58/EWG mit dem Titel Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz gibt auf europäischer Ebene die Mindestanforderungen an Sicherheitskennzeichnungen vor. Sie besteht seit 1992 und wurde seitdem nur in Details verändert.
Aufbau
Die Richtlinie selbst ist mit 12 Paragraphen sehr kurz gehalten. Alle konkreten Aussagen sind in Anhängen geregelt.
Dort werden allgemeine Mindestvorschriften für die Sicherheitskennzeichnung definiert, Formen und Farben festgelegt sowie die zu verwendenden Piktogramme aufgelistet. Außerdem Sind Vorschriften zur Rohrleitungskennzeichnung enthalten. Auch Leucht-, Schall- und Handzeichen sind vorgegeben.
Gültigkeit
Die Anwendung der Richtlinie 92/58/EWG ist europaweit verbindlich. Da sie nicht mehr dem Stand der Technik entspricht ist in der Praxis die Verwendung von aktuelleren und konkreteren Vorschriften und Normen meist empfehlenswert. Für Deutschland sind hier die ISO 7010 und die ASR A1.3 maßgeblich.